Hinweise vom 30.05.2023 Nr. 14
Wir informieren Sie über Zuckerrüben, Winterweizen, Mais, Sommergerste, Sojabohnen, Körnererbsen und Pamira Termine
Zuckerrüben:
Kontrollieren Sie weiterhin Ihre Zuckerrüben auf Blattlausbefall. Die Schadschwelle bei der schwarzen Bohnenlaus von 30% befallener
Pflanzen ist zum Teil überschritten. Auf einigen Flächen ist der Befall aber auch rückläufig, da es in diesem Jahr sehr
viele Marienkäfer gibt. Eine Kontrolle der eigenen Flächen ist unabdingbar.
Wir empfehlen bei einer Überschreitung der Schadschwelle die Produkte Pirimor mit 300g/ha oder Teppeki/Afinto (ab dem sechs Blatt
Stadium) mit 140 g/ha einzusetzen. Denken sie bitte an die Spritzfenster, die Dokumentation und den Einsatz einer Randdüse in den
Schutzgebieten.
Winterweizen:
Der Weizen kommt fast überall in die Blüte bzw. hat diese schon abgeschlossen. In den nächsten Tagen ist weiterhin kein
Niederschlag gemeldet, daher ist das Risiko einer Fusariuminfektion gering. Wurde im Fahnenblattstadium ein Rund-um-schutz mit 100%
Aufwandmenge durchgeführt, braucht keine weitere Maßnahme mehr gefahren werden. Wurde die Aufwandmenge reduziert, sollte jetzt
zur Verlängerung der Rostleistung ein tebuconazolhaltiges Präparat (z.B. Folicur) zum Einsatz kommen.
Auf unseren Beobachtungsflächen ist der Bekämpfungsrichtwert von 20% geschädigter Blattfläche auf den obersten drei
Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm beim Getreidehähnchen nicht überschritten. Ein prophylaktischer bzw.
routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist daher zu unterlassen. Zur
Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes werden an 5 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit jeweils 5 Halme überprüft.
Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gibt es beim Insektizid Einsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine
amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes
kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen.
Mais:
Die Herbizidmaßnahmen sollten jetzt, bei entsprechend guten Witterungsbedingungen, durchgeführt werden.
Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.). Dieser Wirkstoff darf nur jedes zweite Jahr auf
der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Keine Anwendungen von Terbuthylazin – haltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Dazu
zählen auch die sogenannten ogL – Gebiete, für die es keinen finanziellen Ausgleich gibt. Außerhalb von
Wasserschutzgebieten darf Terbuthylazin nur alle drei Jahre mit maximal 850 g. Wirkstoff/ha eingesetzt werden.
Wir erinnern an die späte Nmin Probe in Mais in den Wasserschutzgebieten (Problem- u. Sanierungsgebiete)
Sommergerste:
Die Sommergerste schiebt die Ähren. Wir empfehlen die Abschlussbehandlung jetzt durchzuführen, falls noch nicht geschehen.
Sojabohnen:
In der Regel haben die Bodenherbizide gut gewirkt. Kontrollieren Sie trotzdem, ob sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat. Nur bis
zum ersten Laubblattstadium der Unkräuter können noch Korrekturen vorgenommen werden. Zum Mitteleinsatz fordern Sie bitte eine
individuelle Beratung an.
Körnererbsen:
Kontrollieren Sie nach wie vor auf Blattlausbefall. Auch in diesem Jahr gibt es eine Notfallzulassung des Produktes Teppeki. Aufwandmenge
140gr. /ha. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 5-10% befallener Pflanzen. Achten Sie in den Schutzgebieten auf die Anlage eines
Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit.
Pamira:
Die diesjährigen Termine in unserem Gebiet zur Abgabe der gespülten Pflanzenschutzmittelkanister sind wie folgt:
19. + 20.06. bei der ZG in Bruchsal
21. + 22.06. bei der Agroa in Bad Rappenau-Bonfeld
27. + 28.06. bei der ZG in Heddesheim