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Warnmeldung Ackerbau Nr. 2

Hinweise vom 07.02.2024 Nr. 2

Wir informieren Sie über Winterraps, Herbizide in Wintergetreide, Termine, Glyphosat

Winterraps:
In den kommenden Tagen sollen die Temperaturen über 10°C steigen. Stellen sie bitte die Gelbschalen in ihre Rapsschläge, um den Flugbeginn der Rüsselkäfer feststellen zu können. Wir erwarten noch keinen Hauptflug. Bei hohen Fangzahlen würden wir uns freuen, wenn Sie uns eine Rückmeldung geben, damit wir die Lage im gesamten RNK besser einschätzen können.
Die Schadschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.

Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg (landwirtschaft-bw.de)

Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, um ungewollte Beifänge zu vermeiden.

Zur leichteren Unterscheidung der Rüssler Arten leeren Sie den Inhalt Ihrer Gelbschale am besten vorsichtig durch ein feines Sieb und lassen die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen. Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar.

Kontrolle der Herbst Herbizidmaßnahmen im Wintergetreide:

Die Behandlungsquote bei den Herbst Herbizidmaßnahmen lag witterungsbedingt im letzten Jahr nicht ganz so hoch wie üblich. Die durchgeführten Behandlungen zeigen fast flächendeckend sehr hohe Wirkungsgrade gegen die Ungräser bis hin zu Ausfällen bei Weizenpflanzen mit zu flacher Saat oder riskanter Herbizidwahl.

Trotzdem sollten vor allem auf Problemschlägen oder auf den bekannten Teilbereichen mit Ackerfuchsschwanzbesatz jetzt Kontrollen durchgeführt werden, ob sich der gewünschte Bekämpfungserfolg eingestellt hat. Sollten Sie Minderwirkungen feststellen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Achten Sie bei der Nmin Probenahme auf den Ungras und Unkraut Besatz bei den noch nicht behandelten Flächen. Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.

Sachkunde Fortbildung im Pflanzenschutz:
Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte vierstündige Fortbildung besuchen müssen. In BW können auch zwei mal zwei Stunden innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden. An folgenden Terminen bieten wir eine zweistündige, identische Fortbildung an. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr:

15.02.2024 in Sinsheim, Max Weber Schule (keine Plätze mehr frei)
20.02.2024 in Schwetzingen, BSZ Schwetzingen
22.02.2024 in Weinheim, Johann – Philipp – Reis – Schule

Eine Anmeldung ist u n b e d i n g t erforderlich unter:

landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de

oder Telefon: 06221/5225300

Feldstunden:
Wir führen am Mittwoch den 28.02.2024 Feldstunden durch. Wir treffen uns um:
09:00 Uhr in Hockenheim beim Modellfliegerplatz
11:00 Uhr in Weinheim, Weschnitzsiedlung, auf der Straße Richtung Weidsiedlung
14:00 Uhr in Zuzenhausen, am Friedhofsparkplatz
16:00 Uhr in Helmstadt vor der „Förstelhütte“

Wir freuen uns auf interessante Gespräche und Diskussionen!

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