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Informationsveranstaltung zur Düngeverordnung am 31.01.2024 – Erstellung einer Stoffstrombilanz

Bei der Dokumentation der Düngung gibt es für landwirtschaftliche Betriebe viel zu beachten.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es neue Vorgaben für das Erstellen der
Stoffstrombilanz.

Bilanzpflichtig sind Betriebe:

• Mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche > 20 ha (NEU seit Januar 2023)

• Tierhaltung mit mehr als 50 GV halten

• Ab einer Wirtschaftsdünger-Aufnahme von mehr als 750 kg Gesamt- N

Grundlage für die Erstellung der Stoffstrombilanz ist eine saubere
Dokumentation im Betrieb. 

In der Informationsveranstaltung werden die Vorgaben der Düngeverordnung zur
Dokumentation dargestellt.
Es wird die Erstellung der Stoffstrombilanz erläutert und eine Bilanz mit
Düngung BW anhand eines Praxisbeispiels gezeigt.

Ort: 
Carl-Theodor- Schule Schwetzingen
Goethestraße 19A
68723 Schwetzingen

Beginn: 19:30 Uhr

Ansprechpartner.
Jana Traub 06221 522 5368
Markus Fischer 06221 522 5334
Carolin Hoffmann 06221 522 5379

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