Zum Inhalt springen

Pflanzenschutz-Hinweise Nr.8

Produktionstechnische Hinweise vom 10.04.2025 Nr. 8

 

Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergerste, Winterweizen, Sommergetreide, Sojabohnen, Zuckerrüben und Termine

 

 

Winterraps:

In der Rheinebene blüht der Winterraps mit ca. 20-30% am Haupttrieb. Im Kraichgau blühen Nordhänge noch gar nicht, alle anderen Flächen blühen zwischen 1% und 10%. 

Ab 10% geöffneter Blüten am Haupttrieb schädigt der Rapsglanzkäfer nicht mehr. Im Gegenteil, er wird zum Nützling, da er bei der Bestäubung hilft. Nennenswerte Käferzahlen konnten wir nicht feststellen.

Allerdings gibt es Schläge, die beim Kohlschotenrüssler am Bekämpfungsrichtwert von einem Käfer je Pflanze liegen. Klopfen Sie den Haupttrieb in eine Schale um den Befall festzustellen. I.d.R. ist der Befall am Feldrand deutlich höher als in der Schlag Mitte. Von daher sind oft Randbehandlungen ausreichend. Denken Sie bitte an die Dokumentation in den Schutzgebieten.

Nächste Woche sind mehr oder weniger Niederschläge gemeldet. Die Frage nach einer vorgezogenen Blütenbehandlung steht nun zur Diskussion. Wie hoch die Gefahr einer Infektion ist, kann nur schwer abgeschätzt werden. Ein eindeutiger Indikator ist dagegen die Fruchtfolge. Steht Raps nur alle fünf Jahre und weiter in der Fruchtfolge, ist die Gefahr eine Infektion mit Rapskrebs deutlich geringer als bei engen Fruchtfolgen, wenn Raps im Abstand von drei bis vier Jahren angebaut wird.

Wir erinnern nochmals an Bienengefährdung bei bestimmten Mischungen von Fungiziden und Insektiziden (siehe Rundschreiben Nr. 6 von Anfang April 2025).

Ab sofort Rapsbehandlungen nur nach dem täglichen Bienenflug durchführen!

 

Wintergerste:

Die Wintergerste befindet sich überwiegend im zwei Knoten Stadium, in der Rheinebene auch schon etwas weiter. An den Futtergersten wurden keine nennenswerten Krankheiten festgestellt. Bei der Sorte „Somerset“ verweisen wir auf das letzte Rundschreiben von Anfang dieser Woche. Wachstumsreglermaßnahmen können - wenn nötig - jetzt, nachdem die frostigen Nächte vorüber sind, durchgeführt werden.

 

Winterweizen:

Der Winterweizen befindet sich je nach Sorte, Standort und Saattermin im Stadium Beginn des Schossens bis zwei Knoten Stadium. Herbizidbehandlungen sollten jetzt zügig abgeschlossen werden. Die Sorte „Chevignon“ zeigt auf einigen Schlägen in der Rheinebene Mehltaubefall. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 60% Befallshäufigkeit, d.h. von 20 Pflanzen sind 12 befallen. Bonitiert wird die gesamte Pflanze mit Blättern und Stängel. Andere Krankheiten konnten noch nicht festgestellt werden. Falls Sie auf Ihren Schlägen z.B. Gelbrost finden, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Für Wachstumsregler wie z.B. Fabulis OD, Moddus oder Prodax (Wirkstoffe Trinexapac und Prohexadion) ist jetzt der richtige Zeitpunkt (ein bis zwei Knoten Stadium).

 

 

 

Sommergetreide:

Das Sommergetreide ist in den letzten Tagen zügig weitergewachsen und beginnt nun mit der Bestockung. Bedingt durch die Trockenheit sind bisher nur wenige Unkräuter aufgelaufen. Wir empfehlen die chemische Behandlung bis nach dem gemeldeten Regen zu schieben. Bedenken Sie bitte, das das Mittel Biathlon 4D in diesem Frühjahr aufgebraucht werden muss, da die Zulassung ausläuft.

Bei weiterhin trockenen Bedingungen, schüttfähigen Böden und Schlägen ohne Wurzelunkräuter, kann eine mechanische Unkrautbekämpfung mit dem Unkrautstriegel erfolgen.

 

Sojabohnen:

Die Herbizidmaßnahme bei den Sojabohnen ist im Vorauflaufverfahren durchzuführen. Bei den bekannten Mischungen der letzten Jahre hat sich nichts geändert. Allerdings müssen die Mittel Artist und Sencor Liquid in diesem Jahr restlos aufgebraucht werden, da die Zulassung in diesem Jahr ausläuft!

 

Zuckerrüben:

Nicht alle Zuckerrüben haben genügend Keimwasser um aufzulaufen. Von daher sieht man sehr schöne und etwas weniger schöne Bestände. Weißer Gänsefuß braucht deutlich weniger Keimwasser und ist auf den meisten Flächen vorhanden und muss somit unabhängig von der Größe der Zuckerrüben bekämpft werden. Auch unter den trockenen Bedingungen muss der Bodenwirkstoff Metamitron (Goltix Gold, Goltix Titan, Metafol SC u.a.) in die Grundmischung. Erhöhen Sie bei Bedarf die blattaktiven Komponenten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern!