Pflanzenschutz Hinweise vom 27.03.2025 Nr. 5
Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergerste, Winterweizen, Sommergetreide, Zuckerrüben
Winterraps:
Der Raps befindet sich in der Streckungsphase und die Blüte am Haupttrieb ist sichtbar. Herbizide dürfen jetzt nicht mehr
eingesetzt werden. Falls noch nicht geschehen, sollte der restliche Stickstoff zeitnah ausgebracht werden.
Bei steigenden Temperaturen werden die ersten Rapsglanzkäfer zufliegen. Zur Feststellung des Bekämpfungsrichtwertes eignen sich
die Fänge in den Gelbschalen nicht! Es muß der Befall an den Knospen ausgezählt werden. Die Schadschwelle liegt bei 10
Käfern je Haupttrieb. In den letzten Jahren wurde diese Schadschwelle kaum überschritten. Mögliche Insektiziede wären
Mavrik Vita, Evure (im solo Einsatz beide B4) oder ein Trebon (Einstufung B2). Kontrollieren Sie in den sonnigen Nachmittagsstunden. In den
Schutzgebieten muss der Befall vor einer evtl. Behandlung dokumentiert werden.
Bei Mischungen von Insektiziden mit der Einstufung B4 mit Prothioconazol bleibt die B4 Einstufung erhalten. Bei Mischung mit anderen
Azolfungiziden wird die Mischung zu B2 und darf nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden.
Mospilan SG und Danjiri haben nur eine Zulassung bis ES 59. Carnadine 200 nur bis ES 39. Bei beiden Produkten wird die Mischung mit
Azolfungiziden zu B1. In so einem Fall dürfen auch keine Unkräuter im Bestand blühen, was i.d.R. nicht auszuschließen
ist. Daher werden diese Mischungen von uns nicht empfohlen.
Diese Informationen können Sie auch im Pflanzenproduktionsheft 2025 auf Seite 86 nachlesen. Im Zweifelsfall fordern Sie eine
telefonische Beratung an.
Wintergerste:
Die Wintergerste befindet sich überwiegend im Stadium Ende der Bestockung und wird bei steigenden Temperaturen in der kommenden
Woche in die Schoßphase übergehen. Krankheiten kann man auf den alten unteren Blätter finden. Dies ist aktuell kein Problem,
solange der Neuzuwachs gesund ist. Im Moment stehen keine Behandlungen an.
Winterweizen:
Noch ausstehende Herbizidmaßnahmen sollten jetzt zügig zum Abschluss kommen. Auf den leichten Kuppen des Kraichgaus oder auf
Flächen, die unter zu feuchten Bedingungen ausgesät wurden, sieht man jetzt schon Aufhellungen und ein
„rückwärtswachsen“ der Weizenpflanzen. Hier hilft nur Regen, damit sich die Pflanzen wieder erholen
können.
Sommergetreide:
Das Sommergetreide läuft jetzt gleichmäßig auf. Die Bodenstruktur ist hervorragend. Dies sind gute Bedingungen für
den Einsatz eines Unkrautstriegels. Besonders im Sommergetreide ist diese Maßnahme gut durchführbar und in der Regel
wirtschaftlich. Evtl. Korrekturen können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Zuckerrüben:
Im Kraichgau neigt sich die Zuckerrübenaussaat langsam dem Ende zu. In der Rheinebene sind früh gesäte Bestände am Auflaufen bzw. stehen im Keimblattstadium in der Reihe. Hier muss bereits an die erste NAK gedacht werden. Achten Sie bei den jetzt auflaufenden Zuckerrüben auf Schneckenbefall. Streuen Sie direkt nach der Saat an den typischen Stellen im Feld (feucht, nicht feinkrümelig) ein metaldehyd-haltiges Schneckenkorn (dann schleimen die Schnecken aus und man kann den Befall leichter feststellen) aus und legen Sie einen Sack, Brett oder Folie darüber. So können Sie leicht einen Befall feststellen. In den Schutzgebieten ist diese Vorgehensweise vorgeschrieben, nur eine Randbehandlung ist ohne Schneckentest erlaubt. Bei einem Einsatz muss das Aufkommen dokumentiert werden. Vordrucke finden Sie auf der letzten Seite des PDF Dokumentes: Ackerbau landesspezifische Vorgaben.pdf