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Warnmeldung Ackerbau Nr. 5

Produktionstechnische Hinweise vom 07.03.2024 Nr. 5


Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergetreide und Sommerungen


Winterraps:

Der Winterraps befindet sich in der Rheinebene deutlich im Streckungswachstum 
und ist ca. 30 – 50 cm hoch. Im Kraichgau beginnt das Streckungswachstum und die 
Knospen am Haupttrieb sind sichtbar. Der noch restliche N- Bedarf kann nun 
verabreicht werden, falls die Düngung nicht schon mit einer Gabe erfolgte. 
Die Wettervorhersage in den nächsten 8 Tagen meldet kaum Temperaturen im 
zweistelligen Bereich. Somit stehen keine Pflanzenschutzmaßnahmen an. Bei wieder 
steigenden Temperaturen müssen die Gelbschalen noch einmal geleert und gereinigt 
werden. Sie müssen auf Höhe des Bestandes angebracht sein. 


Wintergerste: 


Die Wintergerste befindet sich im Stadium Mitte bis Ende der Bestockung. Sämtliche 
Strukturschäden in den Flächen und stauende Nässe lässt die Pflanzen vergilben.
Wärme und Sauerstoff im Wurzelbereich wären hier hilfreich.
Vereinzelt sieht man auch Flächen, die auf Gelbverzwergung hindeuten könnten. 
Hier sind die vergilbten Pflanzen oft punktuell auf der Fläche verteilt. Bei steigenden 
Temperaturen kann dies leichter erkannt werden, wenn die gelben Pflanzen deutlich 
im Wachstum zurückbleiben und sich stark bestocken und eine schlechte 
Wurzelbildung haben. Im Zweifelsfall Beratung anfordern. 
Für die nächsten Tage sind keine Nachtfröste gemeldet. Für noch ausstehende
Herbizidanwendungen könnte sich nach dem Wind am Donnerstag und Freitag am 
Samstag ein kurzes Zeitfenster öffnen. Müssen nur noch Gräser nachbehandelt 
werden, kann dies mit 1,2 Liter/ha Axial 50 geschehen. Wurde im Herbst keine 
Herbizidmaßnahme gesetzt und es gilt auch noch Unkräuter zu bekämpfen, kann 
dem Axial 50 z.B. 70 gr. Biathlon 4D plus 1,0 Liter Dash zugemischt werden. 


Winterweizen:


Auch hier gilt, wie bei der Wintergerste, dass noch ausstehende Herbizidmaßnahmen 
angegangen werden sollten, wenn es die äußeren Bedingungen zulassen und kein 
Nachtfrost gemeldet wird. Spätsaaten sollten noch nicht behandelt werden. Auch der 
Zusatz von Wachstumsregler ist aktuell nicht zielführend und wird von uns nicht 
empfohlen. 
Haben die Herbstbehandlungen gegen den Ackerfuchsschwanz nicht zum 
erwarteten Erfolg geführt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Anhand der 
Fruchtfolge des Schlages werden wir hier individuelle Lösungen herausarbeiten.
Achten Sie in den Gemeinden, bei denen in den zurückliegenden Jahren bei den 
Frühjahrsanwendungen der Windhalm nicht mehr bekämpft werden konnte 
(Neckarbischofsheim, Helmstadt, Waibstadt, Hoffenheim, St. Leon Rot), dass Sie 
dort keine Sulfonylharnstoffe (wie z.B. Atlanis Flex, Niantic, Broadway, Attribut, Incelo 
Komplett, Atlantis Komplett, Husar u.a.) einsetzen. Das gleiche gilt natürlich auch für 
alle anderen Flächen, bei denen festgestellt wurde, dass diese Wirkstoffgruppe 
gegen den Windhalm nicht mehr wirkt. Alternativ kann hier mit Traxos, Axial 50 oder 
Avoxa gearbeitet werden. Achten Sie bei Axial 50 und Traxos auf die etwas 
eingeschränkte Mischbarkeit, wenn es um die Mittel gegen Unkräuter geht. Ein guter 
Mischpartner ist Biathlon 4D. Es ist nicht nur verträglich, sondern das darin 
enthaltene Dash unterstützt die Wirkung der Gräsermittel. Im Zweifelsfall telefonische 
Beratung anfordern.
Müssen Trespen bekämpft werden, was oft nur im Randbereich notwendig ist, kann 
dies mit Attribut, voller Aufwandmenge Atlantis Flex, Avoxa oder Broadway erfolgen. 
Ein sehr früher Einsatz ist hier entscheidend für den Erfolg. Je nach Trespenart und 
Größe zum Zeitpunkt der Behandlung, ist oft nur eine unterdrückende Wirkung zu 
erwarten.


Vorbereitung für Sommerungen:


In den Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden 
verboten. Vor den Zuckerrüben kann alternativ Agil-S oder Focus Ultra zum Einsatz 
kommen. Vor Sommergetreide kann Fusilade Max eingesetzt werden. Bekämpft 
werden lediglich Ausfallgetreide und vorhandene Ungräser, wenn diese noch sensitiv 
sind.
Vor Mais und Sojabohnen kann nur außerhalb von Wasserschutzgebieten ein 
Glyphosat eingesetzt werden. Innerhalb von WSG muss die Altverunkrautung 
mechanisch bekämpft werden, hierfür gibt es keine Notfallzulassung wie in den 
Zuckerrüben und dem Sommergetreide.

 

 

 

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