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Pflanzenschutz-Hinweise Nr.14

Hinweise vom 30.05.2025 Nr. 14

 

Wir informieren Sie über Winterweizen, Zuckerrüben und Termine

 

Winterweizen:

Im Kraichgau schieben spätere Sorten oder generell Bestände mit spätem Saattermin aktuell die Staubbeutel aus den Ährchen (lindgrün).

Bei den jetzt höheren Temperaturen und wiederkehrenden Niederschlägen besteht in diesem Stadium eine Infektiongefahr mit Ährenfusarium. Wurde noch kein Fungizid ausgebracht, sollte dies jetzt zeitnah zu den Niederschlägen erfolgen. Auch wenn bereits eine Vorlage durchgeführt wurde empfehlen wir vor allem bei der Vorfrucht Mais und Zuckerrüben eine Fungizidmaßnahme mit Schwerpunkt Fusarium- und Braunrostwirkung (z.B. Navura, Prosaro) jetzt durchzuführen.

 Schädlinge spielen nach wie vor keine Rolle.

 

Zuckerrüben:

Anbei der Warndienst des Pflanzenschutzdienstes am RP KA

 

Warndienst Schilf-Glasflügelzikade/ Stolbur / SBR 30.5.2025

 

Aktivität Zikaden:

Trotz windiger, kühler und regnerischer Witterung in den letzten Tagen sind Zikaden nach wie vor vorhanden, waren jedoch weniger aktiv und wurden daher auch weniger auf den Klebetafeln gefangen. Es wird erwartet, dass die Aktivität der Zikaden und damit auch die Fangzahlen heute, am Samstag und am Sonntag aufgrund der hohen Temperaturen deutlich zunehmen werden.

 

Gebiete mit Warndienstaufruf:

Die Rheinebene, der Kraichgau, das Strohgäu, das Heckengäu, der Stromberg, das Unterland und der Raum Backnang/Waiblingen sind seit 23. Mai zur Behandlung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren freigegeben. Wo noch keine Behandlung erfolgte, wären heute, am Samstag und am Sonntag– je nach Witterung und Zikadenaktivität – in den Abendstunden günstige Zeiträume für die Behandlung von Zuckerrüben und Kartoffeln mit Tankmischungen aus systemischem Mitteln und Pyrethroid. 

In Gemüse liegen Notfallzulassungen des BVL vor und für Gemüsebaubetriebe im Hot-Spot-Gebiet auch einzelbetriebliche § 22-Genehmigungen des LTZ Augustenberg. Die Möglichkeiten im Gemüse sind beschränkt und nicht so umfangreich wie in Kartoffeln und Zuckerrüben. Hier wird empfohlen vor einem Einsatz Fachberatung (Gemüsebauberater) anzufordern, um die Behandlungen optimal zu setzten. Behandlungen gegen Glasflügelzikaden sind auch in Gemüse im bewarnten Gebiet gemäß den Notfallzulassungen und den § 22-Genehmigungen zulässig und vom Warndienstaufruf abgedeckt.

 

Gebiete ohne Warndienstaufruf:

Weitere Gebiete (z. B. Filderebene, Oberes Gäu, Hohenlohe, Bauland) werden aufgrund der aktuell niedrigen Fangzahlen nicht freigeben. Überwiegend sind in den noch nicht bewarnten Gebieten keine Zikaden unterwegs, so dass eine Behandlung nicht notwendig ist. Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren sind hier nicht zulässig.

Behandlungen gegen Blattläuse sind bei Bedarf auch in den noch nicht bewarnten Gebieten möglich.

 

Der nächste Warndienst zur SGFZ erfolgt am 3. Juni 2025.

 

Termine:

Im Anhang finden Sie die Einladung zum Versuchsfeldtag in Münzesheim.