Warnmeldung Ackerbau Nr. 5

Produktionstechnische Hinweise vom 17.03.2023 Nr. 5

Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergetreide, Sommerungen und rechtliche Auflagen

Winterraps:
Bei den gemeldeten Temperaturen in den nächsten Tagen gilt das Augenmerk beim Raps noch einmal den Rüsslerarten. Wir vermuten nach dem ersten stärkeren Flug um die Faschingstage, dass die Nachzügler nun in die Rapsbestände einfliegen. Ob die Schadschwelle überschritten wird muss individuell an den eigenen frisch aufgestellten und gut positionierten Gelbschalen festgestellt werden. Es gelten nach wie vor die bekannten Schadschwellen von 5 großen Rapsstängelrüssler und 15 gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen. Denken Sie bitte an die Dokumentation in den Schutzgebieten. Zum Einsatz kommen zu diesem Rapsstadium (Knospe noch nicht sichtbar) nach wie vor Pyrethroide der Klasse zwei wie z.B. ein Karate Zeon. Die Zumischung eines Bordüngers wird empfohlen, falls diese Maßnahme nicht schon durchgeführt wurde.
Wachstumsreglereinsätze sind oft nur im sehr intensiven Rapsanbau wirtschaftlich. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist hierfür das Streckenwachstum. Dies ist aktuell in den von uns besichtigten Flächen noch nicht der Fall.
Die restliche Stickstoffmenge sollte nun verabreicht werden.

Wintergerste:
Für die nächsten Tage sind keine Nachtfröste mehr gemeldet. Die Tagestemperaturen steigen über die 10 Grad Grenze. Alle noch ausstehenden Herbizidanwendungen sollten nun zeitnah durchgeführt werden, bevor die Ungräser aus dem sensiblen Stadium herauswachsen. Müssen nur noch Gräser nachbehandelt werden, kann dies mit 1,2 Liter/ha Axial 50 geschehen. Wurde im Herbst keine Herbizidmaßnahme gesetzt und es gilt auch noch Unkräuter zu bekämpfen, kann dem Axial 50 z.B. 70 gr. Biahtlon 4D plus 1,0 Liter Dash zugemischt werden. Axial kann nicht mit jedem Mittel gegen Unkräuter problemlos gemischt werden. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

Achten Sie bei Ihren Kontrollen vor allem in den Winterbraugersten auf Mehltaubefall. Stark überwachsene Bestände können in den entsprechend gefährdeten Lagen (Waldschatten, Tallagen) einen Anfangsbefall zeigen. Hier ist zu beobachten, ob dieser Befall sich auf die neu gebildeten Blätter ausbreitet oder auf den alten Blättern zurückbleibt.

Winterweizen:
Auch hier gilt, wie bei der Wintergerste, dass noch ausstehende Herbizidmaßnahmen angegangen werden sollten. Haben die Herbstbehandlungen gegen den Ackerfuchsschwanz nicht zum erwarteten Erfolg geführt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Anhand der Fruchtfolge des Schlages werden wir hier individuelle Lösungen herausarbeiten.
Achten Sie in den Gemeinden, bei denen in den zurückliegenden Jahren bei den Frühjahrsanwendungen der Windhalm nicht mehr bekämpft werden konnte (Neckarbischofsheim, Helmstadt, Waibstadt, Hoffenheim, St. Leon Rot), dass Sie dort keine Sulfonylharnstoffe wie z.B. Atlanis Flex, Niantic, Broadway, Attribut, Incelo Komplett, Atlantis Komplett, Husar u.a.) einsetzen. Das gleiche gilt natürlich für alle Flächen, bei denen festgestellt wurde, dass diese Wirkstoffgruppe gegen den Windhalm nicht mehr wirkt. Alternativ kann hier mit Traxos, Axial 50 oder Avoxa gearbeitet werden. Achten Sie bei Axial 50 und Traxos auf die etwas eingeschränkte Mischbarkeit, wenn es um die Mittel gegen Unkäuter geht. Ein guter Mischpartner ist Biathlon 4D. Es ist nicht nur verträglich, sondern das darin enthaltene Dash unterstützt die Wirkung der Gräsermittel. Im Zweifelsfall telefonische Beratung anfordern.

Müssen Tespen bekämpft werden, was oft nur im Randbereich notwendig ist, kann dies mit Attribut, voller Aufwandmenge Atlantis Flex, Avoxa oder Broadway erfolgen. Ein sehr früher Einsatz ist hier entscheidend für den Erfolg. Je nach Trespenart und Größe zum Zeitpunkt der Behandlung, ist oft nur eine unterdrückende Wirkung zu erwarten.

Aussaat von Sommerungen:
In den Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden verboten. Vor den Zuckerrüben kann alternativ Agil-S oder Focus Ultra zum Einsatz kommen. Bekämpft werden lediglich Ausfallgetreide und vorhanden Ungräser.
Vor Mais und Sojabohnen kann nur außerhalb von Wasserschutzgebieten ein Glyphosat eingesetzt werden. Innerhalb dieser muss die Altverunkrautung mechanisch bekämpft werden, hierfür gibt es keine Notfallzulassung wie in den Zuckerrüben.

Körnererbsen, Ackerbohnen, Lupinen:
Führen Sie direkt nach der Saat die Herbizidmaßnahmen durch. Der zu erwartende feuchte und feinkrümelige Boden ist hierfür Ideal!
Mittelbeispiele finden Sie im aktuellen Pflanzenproduktionsheft auf Seite 66.

Rechtliche Auflagen:
Wir erinnern an die Auflagen der verschiedenen Pflanzenschutzmittel in Bezug auf die Kleinstrukturanteile in den Gemeinden Eppelheim, Heddesheim, Ladenburg, Oftersheim und Plankstadt.
Für Flächen in den Schutzgebieten benötigen Sie 90% abdriftmindernde Düsen sowie eine Randdüse. Denke Sie bitte hierbei auch an die Spritzfenster.

 

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