Hinweise vom 17.11.2020 Nr. 30
Wir informieren Sie über Sachkunde – Fortbildung, Wintergetreide, Termine, Erosionsschutzkataster und Dokumentationen
Sachkunde Fortbildung:
Wer seit dem 01.01.2013 sachkundig im Pflanzenschutz ist (das sind ca. 95% aller Anwender) befindet sich aktuell im dritten drei Jahres
Zeitraum (2019 – 2020 -2021)
In diesem Zeitraum müssen 4 Stunden einer Sachkunde Fortbildung nachgewiesen werden. Wie wir im kommenden Jahr anhand der aktuellen
Situation Fortbildungen anbieten können ist noch nicht ganz geklärt. Am 24.02.2021 findet in Angelbachtal der Baden –
Württembergische Pflanzenschutz Tag statt. Hier werden 4 Stunden bestätigt. Eine Online Version ist je nach Corona –
Auflagen zu dieser Zeit angedacht. Wir werden zusätzliche 2 stündige Fortbildungen anbieten und Sie darüber rechtzeitig
informieren.
Wintergetreide:
Wir konnten auf zwei Flächen im RNK beobachten, dass die Bodenherbizide nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und der
Ackerfuchsschwanz weiterwächst. Dies ist die absolute Ausnahme, da die äußeren Bedingungen in diesem Jahr nahezu perfekt
waren. Da in den nächsten Tagen noch die Möglichkeit besteht mit Axial in der Wintergerste und mit Traxos im Winterweizen
nachzubehandeln, sollten Sie jetzt vor allem Ihre Problemflächen kontrollieren. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Nach den letzten Anwendungen muss die Spritze sachgerecht gereinigt werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass nicht nur die
Innenreinigung, sondern auch die Außenreinigung auf dem Feld durchgeführt wird. Es darf kein Waschwasser in die Kanalisation
gelangen.
Der erste Frost kommt meistens überraschend. Machen Sie Ihre Feldspritze fit für den Winter!!
Termine:
Für die Einarbeitung von Zwischenfrüchten gelten folgende Termine:
FAKT-Begrünungen mit dem Code 40 und 41: Ab dem 21. November.
Brachebegrünung ohne ÖVF Code 42: Ab dem 21. November.
Brachebegrünung mit ÖVF Code 43: Ab dem 01. Januar (mulchen ab 21. November)
Zwischenfrüchte als ÖVF Code 20: Ab dem 16. Januar
In Wasserschutzgebieten die besonderen Auflagen beachten!
Erosionsschutzkataster:
Flächen, die als CC Wasser 1 und CC Wasser 2 eingestuft sind, dürfen zwischen dem 01.12. und dem 15.02. nicht gepflügt
werden. Bei CC Wasser 1 Flächen entfällt diese Auflage, wenn Sie den kompletten Schlag quer zum Hang bewirtschaften. Halten Sie
im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrem Landwirtschaftsamt.
Dokumentationen:
Das Jahr in der Aussenwirtschaft neigt sich dem Ende. Schauen Sie noch mal über Ihre Dokumentationen im Pflanzenschutz und auch in
der Dünung nach der neuen Dünge- Verordnung.