Hinweise vom 07.09.2023 Nr. 21
Wir informieren Sie über Termine, Winterraps und GLÖZ 5 (Erosionskulisse)
Termine:
Wir erinnern an unsere Veranstaltungen Rat zur Saat am 08.09.2023 in Heddesheim, TG Gaststätte, am 12.09.2023 in Meckesheim, Gasthaus
zum goldenen Ochsen und am 13.09.2023 als Onlineveranstaltung (Link zur Registrierung). Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr.
Am 20.09.2023 ab 15:30 laden wir Sie nach Mannheim – Sandhofen zur Veranstaltung Pflanzenschutzmittelreduktion recht herzlich ein.
Die Veranstaltung gilt als 2-stündiger Fortbildungsnachweis für die Sachkunde im Pflanzenschutz.
Winterraps:
Die ersten Rapsbestände sind bereits schön aufgelaufen, aktuelle Saaten werden schnell folgen. Ab dem Ablaufen müssen die
Gelbschalen in die Rapsbestände, die Schadschwelle liegt bei 50 Käfern innerhalb von drei Wochen. Vor allem an Grenzen zu
Altrapsbeständen sollte der Lochfraß als Schadschwelle herangezogen werden, dieser liegt bei 10%. Bei
Schadschwellenüberschreitung können die zugelassenen Mittel auf S.84 des Pflanzenproduktionshefts 2023, Tabelle 43, verwendet
werden.
Die Feuchtigkeit während und nach der Ernte war positiv für die Schneckenpopulation. Unbedingt sofort nach der Saat mehrere
Kontrollstellen mit Schneckenkorn anlegen. Zu den Auflagen in den Schutzgebieten verweisen wir auf das letzte Rundschreiben.
Hier nochmal der Text aus dem letzten Warndienst zum Thema Herbizideinsatz:
Auf Ackerfuchsschwanzstandorten und generell bei feuchten Bodenbedingungen nach der Saat haben sich Produkte wie Butisan Gold, Fuego Top
oder andere metazachlorhaltigen Produkte unmittelbar nach der Saat bewährt. Möchte man erst abwarten, wie die Saat aufläuft,
kann im frühen Nachauflauf z.B. Gajus plus Runway zum Einsatz kommen. Für trockene Standorte bzw. spätere Termine kann mit
Belkar plus Synero ab dem zweiten echten Laubblattpaar des Rapses gefahren werden. Diese beiden Mittel wirken überwiegen blattaktiv
und benötigen somit keine Bodenfeuchte.
GLÖZ 5 Erosionskulisse:
Ab diesem Jahr gelten in den erosionsgefährdeten Gebieten neue Auflagen zum Erosionsschutz.
Sie finden die Einstufung Ihrer Flächen im FIONA-GIS unter Menü->Karten-> Digitalisierung -> GLÖZ 5
Wassererosionsgefährdungsklasse Schlag. Dort können Sie sich die Einstufung Ihres Schlages nach GLÖZ 5 einblenden lassen.
Die meisten Flächen im Kraichgau fallen unter die Klasse KWasser2 (rot)!
Kontrollieren Sie Ihre Schläge auf die in diesem Jahr neu berechnete Erosionsklasse!
Grundsätzlich gilt auf allen erosionsgefährdeten Flächen ein Pflugverbot von 1. Dezember bis 15. Februar! Ausnahmen im
Folgenden:
Auf KWasser1-Flächen (gelb-schraffiert in FIONA) darf jetzt im Herbst nur bei einer Aussaat bis 1. Dezember gepflügt
werden.
Ab 1. Dezember bis 15. Februar darf nur gepflügt werden, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt und zusätzlich:
• Ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
• Eine Pflugfurche (raue Winterfurche) mit folgender Sommerung auf der Fläche etabliert wird oder
• eine rasenbildende Kultur als Vorfrucht angelegt wird oder
• Die Fläche abgedeckt wird.
Auf KWasser2-Flächen (rot-schraffiert in FIONA) darf jetzt im Herbst nur bei unverzüglicher Aussaat gepflügt werden.
Letzter Termin der Aussaat wäre der 30. November. Vor der Aussaat von Reihenkulturen von 45 cm und mehr ist das Pflügen
verboten!
Ab dem 1. Dezember bis zum 15. Januar darf nur quer zum Hang und mit Anlage eines Erosionsschutzstreifens gepflügt werden.
Ab dem 16. Januar bis zum 15. Februar darf gepflügt werden, wenn die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
• Quer zum Hang bewirtschaftet wird und
• Ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
• eine raue Winterfurche für frühe Sommerungen außer Sonnenblumen, Kartoffeln, Rüben, Gemüse oder
• Rasenbildende Kultur als Vorfrucht oder
• Abdecken der Fläche
Außerhalb des Verbotszeitraums (01. Dezember bis 15. Februar) ist das Pflügen zu Reihenkulturen mit 45 cm und mehr
Reihenabstand auf KWasser2-Flächen nur möglich, wenn
• Quer zum Hang gepflügt wird und
• Ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird oder
• Rasenbildende Kultur als Vorfrucht steht oder
• Abdecken der Fläche
Was ist ein Erosionsschutzstreifen?
• Ein Erosionsschutzstreifen muss quer zum Hang mit einer Breite von min. 9 Meter angelegt werden
• Einsaat muss mit einer winterharten Kultur bis spätestens 30. November vorgenommen werden
• Bei gelben Flächen (KWasser1) darf ein Abstand von 150 m zwischen den Streifen liegen
• Bei roten Flächen (KWasser2) darf ein Abstand von 100 m zwischen den Streifen liegen
• Müssen zwischen 10% und 20% des Schlages ausmachen.
• Bodenbearbeitung ab Reihenschluss der Hauptkultur möglich
• Einsaat in Schutzstreifen im Frühjahr ist nur in Direktsaat möglich, solange keine flächige Bodenbearbeitung
erfolgt