Hinweise vom 24.08.2023 Nr. 20
Wir informieren Sie über Termine, Zuckerrüben, Winterraps und Mulchsaat ohne Glyphosat
Termine:
Wir erinnern an unsere Veranstaltungen Rat zur Saat am 08.09.2023 in Heddesheim, TSV Gaststätte, am 12.09.2023 in Meckesheim, Gasthaus
zum goldenen Ochsen und am 13.09.2023 als Onlineveranstaltung (Link wird noch verschickt). Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr.
Am 20.09.2023 ab 15:30 laden wir Sie nach Mannheim – Sandhofen zur Veranstaltung Pflanzenschutzmittelreduktion (siehe Flyer
letztes Rundschreiben) recht herzlich ein.
Zuckerrüben:
Die feucht warme Witterung wird die Ausbreitung von Cercospora Blattflecken weiter fördern. Seit Mitte August liegt die Schadschwelle
bei 45% befallenen Blättern, dies gilt auch für Folgebehandlungen. Bei frühen Rodeterminen wird kaum noch Handlungsbedarf
bestehen zumal sonst auch die Wartezeiten nicht eingehalten werden können. Diese sind bei Propulse 42 Tage, Amistar Gold und Ortiva 35
Tage, und bei den anderen zugelassenen Produkten 28 Tage. Auch wenn es nur Einzelfälle sind: Beachten Sie bitte, das mit
Kupferprodukten behandeltes Rübenblatt nicht verfüttert werden darf.
Vereinzelt sieht man noch Schossrüben in den Beständen. Diese jetzt noch unbedingt entfernen und vorsichtig aus dem Schlag
tragen. Gleiches gilt für neu aufgelaufene Samtpappelpflanzen.
Mit diesem Absatz verabschieden wir uns vom Rübenjahr und wünschen allen eine unfallfreie und erfolgreiche Zuckerrüben
Ernte!
Winterraps:
Wie in jedem Jahr stellt sich die Frage nach dem optimalen Saatzeitpunkt. Aktuell haben wir so viel Bodenfeuchte, dass bei einer
vernünftigen Bodenbearbeitung vor der Saat der Rapssamen zügig auflaufen sollte. Wir empfehlen die letzten Tage im August bis in
die erste Septemberwoche den Raps zu säen. Frühere Saaten haben deutlich mehr Probleme mit Erdflohbefall und evtl. Kohlhernie.
Auch ein mehrmaliges Einkürzen wäre vorprogrammiert.
Planung der Herbizidmaßnahmen:
Auf Ackerfuchsschwanzstandorten und generell bei feuchten Bodenbedingungen nach der Saat haben sich Produkte wie Butisan Gold, Fuego Top
oder andere metazachlorhaltigen Produkte unmittelbar nach der Saat bewährt. Möchte man erst abwarten, wie die Saat aufläuft,
kann im frühen Nachauflauf z.B. Gajus plus Runway zum Einsatz kommen. Für trockene Standorte bzw. spätere Termine kann mit
Belkar plus Synero ab dem zweiten echten Laubblattpaar des Rapses gefahren werden. Diese beiden Mittel wirken überwiegen blattaktiv
und benötigen somit keine Bodenfeuchte. Denken Sie bitte an die Spritzfenster in den Schutzgebieten.
In diesem Jahr muss wieder vermehrt auf Schnecken geachtet werden. Legen Sie unmittelbar nach der Saat Schneckenfolien oder feuchte
Jutesäcke an mehreren Stellen aus. Streuen Sie ein paar Schneckenkörner auf Basis Metaldehyd darunter, damit Sie die
Schleimspuren besser erkennen können. In den Schutzgebieten darf nur eine Behandlung nach Überschreiten der Schadschwelle von
einer Schnecke pro Kontrollstelle erfolgen. Dies muss auch dokumentiert werden.
Falls auf dem Betrieb noch nicht vorhanden, sollten Sie sich noch Gelbschalen zur Kontrolle der Rapsschädlinge organisieren. Diese
müssen dann ab dem Auflaufen in die Bestände gestellt werden. Weiteres zum Thema Rapserdfloh und schwarzer Kohltriebrüssler
folgt dann zu gegebener Zeit.
Mulchsaat im kommenden Frühjahr ohne Glyphosat?!
In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden. Aus heutiger Sicht endet die Zulassung
dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023 und dürfte damit generell nicht mehr zum Einsatz kommen!
Die Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz,
Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben und
Sommergerste zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu
bekämpfen. Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im
Boden zur Keimung anzuregen. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere
Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder
anwachsen.
Dennoch kann es zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.
Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Diese zwei
Gräsermittel können auch in Zwischenfruchtmischungen eingesetzt werden, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil
enthalten sind. Das heißt, es besteht unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im
Herbst einzusetzen. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel
aussschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das drei Blatt Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfruchtmischungen
sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten
angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
WICHTIG:
Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!
Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der
Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der
Unkrautbekämpfung erzielt werden.