Warnmeldung Ackerbau Nr. 20

Hinweise vom 24.08.2023 Nr. 20

Wir informieren Sie über Termine, Zuckerrüben, Winterraps und Mulchsaat ohne Glyphosat



Termine:
Wir erinnern an unsere Veranstaltungen Rat zur Saat am 08.09.2023 in Heddesheim, TSV Gaststätte, am 12.09.2023 in Meckesheim, Gasthaus zum goldenen Ochsen und am 13.09.2023 als Onlineveranstaltung (Link wird noch verschickt). Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr.

Am 20.09.2023 ab 15:30 laden wir Sie nach Mannheim – Sandhofen zur Veranstaltung Pflanzenschutzmittelreduktion (siehe Flyer letztes Rundschreiben) recht herzlich ein.



Zuckerrüben:


Die feucht warme Witterung wird die Ausbreitung von Cercospora Blattflecken weiter fördern. Seit Mitte August liegt die Schadschwelle bei 45% befallenen Blättern, dies gilt auch für Folgebehandlungen. Bei frühen Rodeterminen wird kaum noch Handlungsbedarf bestehen zumal sonst auch die Wartezeiten nicht eingehalten werden können. Diese sind bei Propulse 42 Tage, Amistar Gold und Ortiva 35 Tage, und bei den anderen zugelassenen Produkten 28 Tage. Auch wenn es nur Einzelfälle sind: Beachten Sie bitte, das mit Kupferprodukten behandeltes Rübenblatt nicht verfüttert werden darf.
Vereinzelt sieht man noch Schossrüben in den Beständen. Diese jetzt noch unbedingt entfernen und vorsichtig aus dem Schlag tragen. Gleiches gilt für neu aufgelaufene Samtpappelpflanzen.
Mit diesem Absatz verabschieden wir uns vom Rübenjahr und wünschen allen eine unfallfreie und erfolgreiche Zuckerrüben Ernte!



Winterraps:


Wie in jedem Jahr stellt sich die Frage nach dem optimalen Saatzeitpunkt. Aktuell haben wir so viel Bodenfeuchte, dass bei einer vernünftigen Bodenbearbeitung vor der Saat der Rapssamen zügig auflaufen sollte. Wir empfehlen die letzten Tage im August bis in die erste Septemberwoche den Raps zu säen. Frühere Saaten haben deutlich mehr Probleme mit Erdflohbefall und evtl. Kohlhernie. Auch ein mehrmaliges Einkürzen wäre vorprogrammiert.

Planung der Herbizidmaßnahmen:
Auf Ackerfuchsschwanzstandorten und generell bei feuchten Bodenbedingungen nach der Saat haben sich Produkte wie Butisan Gold, Fuego Top oder andere metazachlorhaltigen Produkte unmittelbar nach der Saat bewährt. Möchte man erst abwarten, wie die Saat aufläuft, kann im frühen Nachauflauf z.B. Gajus plus Runway zum Einsatz kommen. Für trockene Standorte bzw. spätere Termine kann mit Belkar plus Synero ab dem zweiten echten Laubblattpaar des Rapses gefahren werden. Diese beiden Mittel wirken überwiegen blattaktiv und benötigen somit keine Bodenfeuchte. Denken Sie bitte an die Spritzfenster in den Schutzgebieten.

In diesem Jahr muss wieder vermehrt auf Schnecken geachtet werden. Legen Sie unmittelbar nach der Saat Schneckenfolien oder feuchte Jutesäcke an mehreren Stellen aus. Streuen Sie ein paar Schneckenkörner auf Basis Metaldehyd darunter, damit Sie die Schleimspuren besser erkennen können. In den Schutzgebieten darf nur eine Behandlung nach Überschreiten der Schadschwelle von einer Schnecke pro Kontrollstelle erfolgen. Dies muss auch dokumentiert werden.

Falls auf dem Betrieb noch nicht vorhanden, sollten Sie sich noch Gelbschalen zur Kontrolle der Rapsschädlinge organisieren. Diese müssen dann ab dem Auflaufen in die Bestände gestellt werden. Weiteres zum Thema Rapserdfloh und schwarzer Kohltriebrüssler folgt dann zu gegebener Zeit.

Mulchsaat im kommenden Frühjahr ohne Glyphosat?!
In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden. Aus heutiger Sicht endet die Zulassung dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023 und dürfte damit generell nicht mehr zum Einsatz kommen!

Die Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben und Sommergerste zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen. Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.

Dennoch kann es zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.
Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Diese zwei Gräsermittel können auch in Zwischenfruchtmischungen eingesetzt werden, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind. Das heißt, es besteht unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im Herbst einzusetzen. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel aussschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das drei Blatt Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfruchtmischungen sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
WICHTIG:
Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!
Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei optimalen Bedingungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.

 

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