Sehr geehrte Damen und Herren im Warndienstverteiler,
wir informieren Sie heute über Zuckerrüben und Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Zuckerrüben:
Auf unseren Beobachtungsschlägen zeigen sich deutliche Cercospora-Infektionen in den Spritzfenstern. Das schwüle Wetter der
letzten Tage und die Wetteraussich-ten der kommenden Woche sorgen für einen weiterhin hohen Infektionsdruck in den Rüben. Die
schnell voranschreitenden Infektionen zeigten in unserem bereits behandelten Beobachtungsschlag eine Überschreitung der Schadschwelle
von 15% befallenen Blättern (bis 15.August). Kontrollieren Sie Ihre Schläge weiterhin mindestens einmal wöchentlich, unter
den aktuellen Bedingungen besser 2 – 3 Mal, auf den Befall von Blattkrankheiten!
Ab dem 16. August erhöht sich die Schadschwelle, auch bei der Zweitbehandlung, auf 45 von 100 befallenen Blättern. Sollten Sie
in dieser Woche zwischen 15 und 45% Befall liegen, nehmen Sie Kontakt zur Beratung auf!
Bei Überschreiten der Schadschwelle empfehlen wir eine unverzügliche Zweitbehandlung mit 1,0l/ha Diadem und dem Zusatz eines
Kupferpräparates, wie z.B.:
Grifon SC, Yukon, Funguran progress, Reduco, Mastercop Act, Zerko, Coprantol Duo.
Zu den Anwendungsbedingungen verweisen wir auf den letzten Warndienst. Achten Sie auf die Spritzfenster in den Schutzgebieten.
Vorgaben zur Gemeinsamen Agrarpolitik – GLÖZ 8:
Seit dem 15.8. dürfen die in diesem Jahr stillgelegten Ackerflächen gemulcht werden. Dazu zählen auch Ackerrandstreifen
und Pufferstreifen an Gewässern!
Entscheiden Sie im Sinne der Biodiversität individuell ob Sie Ihre Flächen bereits jetzt mulchen.
Flächen, die bereits mehrere Jahre stillgelegt sind und hauptsächlich aus Grasan-teilen bestehen haben bereits ausgesamt und es
bildet sich ein „zweiter Schnitt“. In den noch vorhandenen Altpflanzen fühlen sich Insekten wohl und können dort Ihre
Nistplätze einrichten.
Sollten Sie Problemunkräuter, wie z.B. weißer Gänsefuß, Distelarten, Große Klette, etc. in Ihren
Stilllegungsflächen vorfinden, empfehlen wir Ihnen einen Mulchgang, um ein Aussamen auf benachbarte Flächen so weit wie
möglich zu vermeiden.
Sollten Sie Ihre Stilllegungsflächen aus diesem Jahr im nächsten Jahr wieder in Produktion nehmen, dürfen Sie nur
für die Kulturen Winterraps und Wintergerste ab dem 15.8. eine Bodenbearbeitung durchführen. Für alle weiteren Folgekulturen
gilt der 1. September als frühester Bearbeitungstermin zur Vorbereitung der Saat!
Termine:
Wir informieren Sie über unsere diesjährige Veranstaltung zur Pflanzenschutzmit-telreduktion und laden Sie hierzu recht herzlich
am 20. September ab 15:30 nach Mannheim-Sandhofen ein. Im Anhang ein Flyer mit Informationen zur Veranstal-tung.