Warnmeldung Ackerbau Nr. 18

Wir informieren Sie heute über Zuckerrüben, Herbstdüngung, Wurzelunkräuter und aktuelle Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Zuckerrüben:
Auf unseren Beobachtungsschlägen zeigen sich vermehrt Cercospora-Infektionen. Die lange ersehnten, ausgiebigen Niederschläge der letzten Woche sorgen für einen weiterhin hohen Infektionsdruck in den Rüben. In der letzten Woche wurde in unserem Beobachtungsschlag die Schadschwelle von 5% befallenen Blättern (bis 31.Juli) überschritten. Kontrollieren Sie Ihre Schläge weiterhin mindestens einmal wöchentlich auf den Befall von Blattkrankheiten!

Ab dem 1. August erhöht sich die Schadschwelle auf 15 von 100 befallenen Blättern. Sollten Sie in dieser Woche zwischen 5 und 15% Befall liegen, nehmen Sie Kontakt zur Beratung auf!
Bei Überschreiten der Schadschwelle empfehlen wir eine unverzügliche Behandlung mit 1,2l/ha Propulse und dem Zusatz eines Kupferpräparates, wie z.B.:
Grifon SC, Yukon, Funguran progress, Reduco, Mastercop Act, Zerko, Coprantol Duo.

Für anstehende Zweitbehandlungen empfehlen wir einen Wirkstoffwechsel auf das Produkt Diadem mit der Aufwandmenge von 1,0 l/ha und dem Zusatz eines der oben genannten Kupferpräparate.

Zu den Anwendungsbedingungen verweisen wir auf den letzten Warndienst. Achten Sie auf die Spritzfenster in den Schutzgebieten.

Wurzelunkräuter nach der Getreideernte:
Führen Sie keine oder nur eine sehr flache Bodenbearbeitung mit schmalen Werkzeugen durch und warten Sie mit der Spritzung, bis die Winde wieder genügend Blattmasse gebildet hat. Eine Trieblänge von 20 cm, besser 50 cm ist anzustreben. Zugelassen sind Starane XL/Pyrat XL und Kyleo (keine Anwendung auf drainierten Flächen). Führen Sie die nachfolgende Bodenbearbeitung erst durch, wenn die Winden braun/schwarz sind. Eine Einwirkungszeit von mindestens 6 Wochen wird empfohlen.
Beachten Sie bitte, dass in Kyleo auch der Wirkstoff von Glyphosat enthalten ist und daher der Einsatz in Wasserschutzgebieten nicht mehr möglich ist. Dazu zählen auch die OGL – Gebiete, für die es keinen Ausgleich gibt. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

Vorgaben zur Gemeinsamen Agrarpolitik – GLÖZ 6:
Nach GLÖZ 6 muss auf mindestens 80 % der betrieblichen Ackerfläche die Mindestbodenbedeckung im Zeitraum vom 15.11.2023 bis 15.01.2024 eingehalten werden. Diese kann erbracht werden durch:

- Mehrjährige Kulturen (Spargel, Erdbeeren, etc.)
- Winterkulturen
- Zwischenfrüchte
- Stoppelbrachen von Körnerleguminosen oder Getreide (inkl. Mais)
- Mulchauflagen einschließlich solcher durch Belassen von Ernteresten
- eine mulchende nicht wendende Bodenbearbeitung
- eine Abdeckung durch Folien, Vliese oder durch engmaschiges Netz oder ähnli-ches zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion.

Ein Wechsel zwischen den Arten der Mindestbodenbedeckung ist erlaubt, solange die Mindestbodenbedeckung im betreffenden Zeitraum gewahrt wird.

Auf schweren Böden kann die Mindestbodenbedeckung alternativ ab der Ernte der Hauptkultur bis zum 01.10.2023 erbracht werden.
In Ihrem FIONA-Zugang können Sie sich eine Kulisse mit schweren Böden unter der Rubrik Karten -> Umweltdaten -> „GLÖZ 6 Mindestbodenbedeckung schwere Böden“ einblenden lassen. Achtung: Diese Option steht Ihnen nur auf den tatsäch-lich in FIONA eingetragenen Flächen, NICHT auf den Schlag bezogen zur Verfügung. Praktisch heißt das für Sie, dass Sie nur dort den oben genannten Zeitraum nutzen können, wo der komplette Schlag als schwerer Boden gekennzeichnet ist oder eine Schlagtrennung nach der Bodenart durchgeführt wird. Aktuell sind noch nicht alle Fehler in der Darstellung beseitigt. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet. Alle oben genannten Optionen sind erlaubt.

Ebenso kann bei frühen Sommerkulturen (Aussaat bis zum 31.3.), ein abweichender Zeitraum gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Zeitraum vom 15.9. bis zum 15.11. vorzuziehen. Dieser kann allerdings nur gewählt werden, wenn die folgende Sommerkultur auch tatsächlich vor dem 31.März gesät wird!
Auch hier sind die oben genannten Optionen zur Mindestbodenbedeckung erlaubt.

Was heißt das für den praktischen Anbau:

Als erstes müssen Sie berechnen, ob Sie mit Ihren Winterkulturen und mehrjährigen Kulturen unter die geforderten 80% fallen.
Sollten Sie bereits mit Ihren Winterkulturen mehr als 80% Ihrer Flächen bestellt haben, müssen Sie sich weiter über GLÖZ 6 keine Gedanken machen.

Sollten Sie die 80% nicht erreichen, haben wir für Sie im folgenden praktische Beispiele überlegt:

Beispiel 1:
Sie möchten frühe Sommerungen (z.B. Sommergetreide, Zuckerrüben oder Körnererbsen) anbauen:
Sie können ihre Fläche dann bis zum 15.09. begrünen und müssen die Zwischen-frucht bis zum 15.11. stehen lassen. Danach kann die Bodenbearbeitung nach GLÖZ 6 starten*.

Beispiel 2:
Sie möchten späte Sommerungen (z.B. Mais, Sojabohnen, Hirse) anbauen:
Sie begrünen Ihre Flächen bis spätestens Ende September und lassen diese Begrünung bis 15.1. des Folgejahres unbearbeitet. Danach kann eine Bodenbearbeitung folgen*.

Beispiel 3:
Sie möchten frühe Sommerungen anbauen und Zwischenfrüchte kommen für Sie nicht in Frage:
Sie können auf Ihrer Fläche nach der Getreideernte eine einmalige Bodenbearbeitung z.B. mit dem Grubber durchführen und haben somit eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung erbracht. Die Fläche bleibt bis 15.11. liegen und erfüllt dadurch die Auflagen nach GLÖZ 6. Nach dem 15.11. kann die weitere Boden-bearbeitung starten*.

Beispiel 4:
Sie bewirtschaften Ihren Betrieb auf Gemarkungen mit durchgehend schweren Böden (mehr als 17% Tongehalt; siehe FIONA). Keiner Ihrer Schläge hat leichten Boden.
Egal, welche Folgefrucht Sie anbauen, können Sie nach der Getreideernte eine einmalige flache Bodenbearbeitung durchführen. Sie können die Fläche bis zum 1.10. liegen lassen und erfüllen somit die geforderte Mindestbodenbedeckung. Ab dem 1.10. sind nach GLÖZ 6 Bearbeitungsgänge möglich*.

Beispiel 5:
Ihre Schläge sind nie komplett mit schwerem Boden nach der Kulisse in FIONA hinterlegt und eine Teilung des Schlages ist keine praktische Lösung:
Für Sie kommt nur eine Lösung nach Beispiel 1 oder 2 in Betracht.

*: Erosionskataster und Schalvo beachten!

Termine:
Wir informieren Sie über unsere diesjährigen Veranstaltungen Rat zur Saat am

08.09.2023 20:00 Uhr TG Vereinsgaststätte, Ahornstrasse 64, Heddesheim

12.09.2023 20:00 Uhr Gasthaus Zum goldenen Ochsen (Ristorante Rusticale), Bahnhofstrasse 10, Meckesheim

Zudem ist eine Online-Veranstaltung am 13.09.2023 20:00 geplant. Einen Link zur Anmeldung versenden wir zu gegebenem Zeitpunkt.

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung