Warnmeldung Ackerbau Nr. 13

Hinweise vom 22.05.2023 Nr. 13

Wir informieren Sie über Zuckerrüben, Winterweizen, Mais, Sommergerste und Körnererbsen

Zuckerrüben:
In der Rheinebene muss an die letzte Herbizidmaßnahme gedacht werden, bevor die Zuckerrüben ab dem Sechsblattstadium zu viel Bodenfläche abdecken.
Die Herbizide wirken bedingt durch die Bodenfeuchte bisher sehr gut. Bei Gräserproblemen empfehlen wir eine separate Überfahrt mit einer robusten Aufwandmenge eines Gräsermittels zwischen den NAK´s. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Wirkstoffwechsels zum Beispiel mit Focus Aktiv oder Select.
Vereinzelt gibt es Probleme mit Erdfloh Befall. Behandeln Sie nur dann, wenn die Schadschwelle von 20% vernichtete Blattfläche oder 40% geschädigter Pflanzen überschritten ist. Es gibt aktuell viele Blattlausräuber in den Flächen, die mit einer unnötigen Bekämpfung des Erdflohes miterfasst würden, in Folge steigt dann die Blattlauspopulation an.
Die Schadschwelle bei der schwarzen Bohnenlaus von 30% befallener Pflanzen ist zum Teil überschritten. Wir empfehlen bei einer Überschreitung der Schadschwelle die Produkte Pirimor mit 300g/ha oder Teppeki/Afinto (ab dem sechs Blatt Stadium) mit 140 g/ha einzusetzen. Denken sie bitte an die Spritzfenster, die Dokumentation und den Einsatz einer Randdüse in den Schutzgebieten.

Winterweizen:
Der Winterweizen beginnt in der Rheinebene je nach Sorte und Saattermin mit der Blüte.
Sollte es während der Weizenblüte zu Niederschlagsereignissen in Kombination mit Temperaturen größer 16°C kommen, besteht die Möglichkeit einer Fusariuminfektion. In diesen Fällen zeitnah zum Regen ein Fungizid mit Fusarium Wirkung einsetzen wie z.B. Osiris MP oder Prosaro.
Regnet es in der Weizenblüte nicht und wurde bereits im Fahnenblattstadium ein umfassender Schutz des Blattapparates mit reduzierter Aufwandmenge durchgeführt, kann die Blütenbehandlung z.B. mit einem Folicur ihren Abschluss finden.

Einige Weizensorten wie z.B. Chevignon oder Chiron zeigen bereits auf den oberen Blättern trotz eines intensiven Fungizidschutzes in den letzen Wochen Sprenkelungen. Diese „Flecken“ wurden nicht von einer Krankheit hervorgerufen und können daher auch nicht mit einem Fungizid behandelt werden.

Ab dem Ährenschieben liegt die Schadschwelle bei den Blattläusen bei 65% besiedelter Ähren oder Fahnenblätter. Aktuell ist dies in unserem Dienstbezirk nicht der Fall.
Ebenso ist der Bekämpfungsrichtwert von 20% geschädigter Blattfläche bzw. ein Ei/Larve pro Halm beim Getreidehähnchen nicht erreicht.
In den Schutzgebieten sind die Auflagen des IPS plus einzuhalten. Liegt der Befall mit dem Getreidehähnchen in den Schutzgebieten über der oben genannten Schadschwelle, müssen Sie Rücksprache mit der amtlichen Beratung halten, wenn Sie ein Insektizid einsetzen möchten.

Mais:
Vor allem beim Verzicht auf Glyphosat vor der Maisaussaat findet man sehr weit entwickelte Gräser (Ackerfuchsschwanz, Weidelgras, Trespen, Ausfallgetreide) in den Schlägen. In diesen Fällen ab dem zwei Blatt Stadium des Maises ein Gräser wirksames Herbizid mit voller zugelassener Aufwandmenge einsetzten. Mittel mit einer hohen Wirkstoffaufladung sind z.B. Arigo oder MaisTer power. Wunder können diese Mittel aber auch nicht bewirken, wenn die zu bekämpfenden Ungräser schon im Stadium Ende des Schossens oder gar in der Blüte sind.

Winden und Disteln sind in diesem Jahr schon sehr weit entwickelt. Dies ist positiv für eine gute Wirkstoffaufnahme. Hier kann einige Tage vor der normalen Herbizidanwendung eine Horstbehandlung mit z.B. Arrat plus Dash oder Mais-Banvel durchgeführt werden. Handelt es sich nur um Disteln, kann z.B. ein Effigo oder ein zugelassenes Clopyralid haltiges Produkt zum Einsatz kommen.

Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.). Dieser Wirkstoff darf nur jedes zweite Jahr auf der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Keine Anwendungen von Terbuthylazin – haltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Dazu zählen auch die sogenannten ogL – Gebiete, für die es keinen finanziellen Ausgleich gibt. Außerhalb von Wasserschutzgebieten darf Terbuthylazin nur alle drei Jahre mit maximal 850 g. Wirkstoff/ha eingesetzt werden.

Sommergerste:
Die Sommergerste schiebt überwiegend das letzte Blatt. Ist dieses voll entwickelt, kann die Abschlussbehandlung gegen die Abreifekrankheiten durchgeführt werden.
Wir empfehlen den Zusatz von Folpan 500 SC zur Absicherung gegen Ramularia. Bis zum Grannenspitzen kann noch ein ethephonhaltiger Wachstumsregler zugemischt werden.

Körnererbsen:
Ab Blühbeginn muss bei den Körnererbsen auf Blattlausbefall kontrolliert werden. Bei Überschreitung der Schadschwelle empfehlen wir das Produktes Teppeki mit einer Aufwandmenge von 140 g/ha. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 5-10% befallener Pflanzen. Achten Sie in den Schutzgebieten auf die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit.



 

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