Warnmeldung Ackerbau Nr. 12



Hinweise vom 13.5.2023 Nr. 12

Wir informieren Sie über Zuckerrüben, Wintergerste, Winterweizen Sommergerste, Erbsen, Sojabohnen und Mais

Zuckerrüben:
Achten Sie weiterhin bis zum vier Blatt Stadium auf Schneckenbefall. Die Läusepopulation und der Befall mit Erdflöhen ist sehr unterschiedlich. Die Schadschwelle bei der schwarzen Bohnenlaus liegt bei 30% befallener Pflanzen, bei der grünen Pfirsichblattlaus bei 10%. Beim Rübenerdfloh liegt die Schadschwelle bei 20% vernichteter Blätter oder 40% geschädigter Pflanzen. Bestände intensiv kontrollieren.
Die erste und zweite NAK bei den frühen Rüben hat gut gewirkt. Durch die feuchten Bedingungen gibt es aber auch ständig Neuauflauf. Die Herbizidanwendungen bei den Zuckerrüben haben immer erste Priorität bei allen anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen.

Wintergerste:
Die Abschlussbehandlung gegen die Abreifekrankheiten, wie im letzten Rundmail beschrieben, sollten jetzt zügig beendet werden.

Winterweizen:
Der Winterweizen schiebt das letzte Blatt bzw. hat dieses bereits geschoben. In der Rheinebene sind einige Sorten im Stadium öffnen der Blattscheide.
Alle Fungizidmaßnahmen, die länger als drei Wochen zurück liegen brauchen nicht mehr berücksichtigt werden, da hier keine Wirkung mehr vorhanden ist.
Das heißt bei den meisten Schlägen sollte jetzt eine Behandlung aufgrund des in diesem Jahr hohen Infektionsdrucks gefahren werden.
Folgt eine Fusariumbehandlung in der Blüte, können mit 80% Aufwandmenge z.B. Ascra Xpro, Elatus Era, Revytrex plus Comet oder vergleichbare Produkte gefahren werden.
Ist keine Fusariumbehandlung geplant, die Aufwandmenge bei 100% belassen.
Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Das Getreidehähnchen ist bisher kein Thema in den Weizenbeständen.

Sommergerste:
Die Sommergerste befindet sich im Stadium Ende der Bestockung bis ein Knoten Stadium. Viele Bestände präsentieren sich aktuell sehr mastig. Hier ist in diesem Jahr ein Wachstumsregler angeraten. Zugelassene Mittel finden Sie im Pflanzenproduktionsheft auf Seite 42/43. Anhand der geringeren Sonneneinstrahlung sehen wir bei Produkten mit dem Wirkstoff Prohexadion gewisse Vorteile wie z.B. Fabulis OD oder Prodax.

Futtererbsen:
Achten Sie auf Läusebefall. Diese sitzen versteckt in den zusammenfalteten Blättern. Das systemisch wirkende Produkt Teppeki hat eine Notfallzulassung erhalten und wird von uns empfohlen, da es sehr selektiv wirkt. Die Aufwandmenge liegt bei 140 gr./ha

Sojabohnen:
Auch Sojabohnen werden sehr gerne von Schnecken gefressen. Dies ist oft neben Grünlandbeständen der Fall. Bitte auch hier kontrollieren.
Sollten Sie anhand der kurzen Zeitfenster Ihre Sojabohnen nicht gleich nach der Saat mit den üblichen Herbiziden behandelt haben, darf dies nur so lange nachgeholt werden, wie kein Spritznebel an den Keimling der Sojabohnen gelangen kann. In diesen Fällen unbedingt vor der Füllung der Spritze kontrollieren, dass der Keimling noch komplett im Boden ist. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

Mais:
Die feuchten Bedingungen sind ideal für Herbizidmaßnahmen im Vorauflauf bzw. ganz frühen Nachauflauf wie z.B. mit Adengo oder Spectrum Aqua Pack. Sehr wahrscheinlich werden andere Arbeiten weiter vorne in der Priorisierung liegen.

Haben Sie Flächen im Wasserschutzgebiet und ist bedingt durch das Glyphosatverbot der Ungrasdruck mit wieder angewachsenen Pflanzen hoch, haben wir im letzten Jahr sehr gute Erfahrung mit 1,5 Liter/ha MaisTer power im zwei Blatt Stadium des Maises sammeln können. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.

Bei vielen Betrieben „staut“ sich aktuell die Arbeit. Wenn Sie bei Google „Dürre Spanien“ eingeben und dann auf Bilder klicken, fühlt sich das Wetter gar nicht mehr so „schlecht“ an.

Mit freundlichen Grüßen,
Herr H. Gawron

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Landwirtschaft und Naturschutz-
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon : +49 6221 522-5345
Telefax : +49 6221 522-95345
E-Mail : h.gawron@rhein-neckar-kreis.de
Internet : www.rhein-neckar-kreis.de
Herr G. Münkel

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Landwirtschaft und Naturschutz-
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon : +49 6221 522-5314
Telefax : +49 6221 522-95314
E-Mail : g.muenkel@rhein-neckar-kreis.de
Internet : www.rhein-neckar-kreis.de



 

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