Hinweise vom 5.5.2023 Nr. 11
Wir informieren Sie über Zuckerrüben, Winter- und Sommergetreide und Futterernte
Laut Wetterbericht fallen in den nächsten Tagen immer wieder nennenswerte Niederschläge. Die Zuckerrüben-, Mais- und
Sojabohnenaussaat fällt in diesem Jahr zum Teil fast zur gleichen Zeit an. Daneben sollten die Getreidebestände kontrolliert und
bei Bedarf behandelt werden. Arbeitswirtschaftlich stellt uns die Witterung in diesem Jahr vor Herausforderungen.
Wintergerste:
Die Wintergerste steht momentan im Grannenspitzen (späte Gebiete) oder im hat dies schon abgeschlossen (frühe Gebiete). Wurde
bisher noch keine Fungizidmaßnahme in den Wintergerstenbeständen durchgeführt sollte dies zum jetzigen Zeitpunkt (Grannen
schon sichtbar, Fahnenblatt voll ausgebildet) durchgeführt werden, um einen optimalen Schutz der oberen Blätter zu
gewährleisten. Wir empfehlen die Anwendung eines Azol-Carboxamid Produkts unter Zumischung des Kontaktmittels Folpan 500 SC. Beachten
Sie bitte die hohen Auflagen bei Folpan 500 SC in Bezug auf die Abstände zu Gewässern! Selbst bei 90% Abdriftminderung sind dies
15 Meter.
Das heißt nach Abzug des 5 m Randstreifens, dürfen die ersten 10 Meter des Schlages zum Gewässer nicht mit Folpan 500 SC
behandelt werden.
Wurde bereits eine Behandlung durchgeführt, sollte mit der letzten Fungizidmaßnahme gewartet werden, bis die Gerste ins
Ährenschieben kommt und die Grannen voll ausgebildet wurden.
Winterweizen:
Die Winterweizenbestände im Rhein-Neckar-Kreis haben in den frühen Gebieten (Rheinebene) bereits das Fahnenblattstadium erreicht
oder überschritten. In späteren Gebieten (Kraichgau) hat der Weizen mit der Ausbildung des Fahnenblattes bereits begonnen, bzw.
hat das Stadium überschritten. Wir beobachten vermehrt den Befall der Bestände durch verschiedenste Krankheiten, je nach Sorte.
Vorherrschend ist bisher der Gelbrost. Kontrollieren Sie nach wie vor Ihre Bestände!
Sollte bisher keine Fungizidmaßnahme gefahren worden sein und eine Behandlung aufgrund des in diesem Jahr hohen Infektionsdrucks
nötig werden empfehlen wir die im Pflanzenproduktionsheft (S. 58 zweiter Abschnitt) aufgeführten Mittel mit einer Azol –
Carboxamidmischung. Die Aufwandmenge kann hier auf 80% reduziert werden. Darauf kann, bei entsprechender Witterung, beispielsweise eine
Behandlung in der Weizenblüte mit einem kostengünstigen tebuconazolhaltigen Mittel erfolgen, um den Schutz der Pflanze bis zur
Abreife sicherzustellen. Im Zweifel fordern Sie gerne Beratung an.
Das Getreidehähnchen ist bisher kein Thema in den Weizenbeständen.
Sommergerste:
Durch die mittlerweile anhaltende warme Witterung konnte die Sommergerste aus Ihrem Schlaf erweckt werden. Die Bestände schließen
sich und die Sommergerste steht vor dem Längenwachstum. Schließen Sie jetzt noch nicht durchgeführte Herbizidmaßnahmen
ab, bevor die Bestände dichtmachen. Sollte eine Gräserbekämpfung noch ausstehen kann diese mit den im vorherigen Warndienst
aufgeführten Mitteln durchgeführt werden. Krankheiten sind nach wie vor nicht zu finden.
Zuckerrüben:
In den Rüben sind sämtliche Entwicklungsstadien von noch trocken liegenden Samenkörnern bis 4-Blatt Stadium vorzufinden. Die
Aussaat verzögert sich durch anhaltende Unbefahrbarkeit der Flächen bis in den Mai. Letzte Woche gesäte Rüben wurden
zum Teil durch das Unwetter am Wochenende aus dem Feld gespült und müssen nachgesät werden. Sollten Sie zum glücklichen
Teil der Rübenbauern gehören und Ihre Rüben noch oder schon stehen, steht nun die erste oder zweite NAK an. Nutzen Sie dazu
blatt- und bodenaktive Wirkstoffe. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Wir beobachten in den Rübenschlägen in diesem Jahr, insbesondere in Wasserschutzgebieten, vermehrt Probleme mit Ungräsern,
die vor der Aussaat nicht adäquat bekämpft werden konnten. Hier empfehlen wir zum frühstmöglichen Zeitpunkt eine
Applikation der zugelassenen Mittel. In Gemarkungen mit bekannten Resistenzproblemen Beratung anfordern!
Beobachten Sie weiterhin bis zum 4-Blatt Stadium Ihre Bestände auf Schneckenbefall mit Hilfe der bekannten Methoden und
Schadschwellen.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände in regelmäßigen Abständen an mindestens 4 Stellen jeweils 10 Pflanzen auf
Blattläuse. Sollte die Schadschwelle von 30 % befallenen Pflanzen bei der schwarzen Bohnenlaus, bzw. 10 % befallene Pflanzen bei der
grünen Pfirsichblattlaus überschritten werden, empfehlen wir ein nützlingsschonendes Mittel zu verwenden.
Grünfutterernte:
Wir bitten Sie beim Mähen des Ackerfutters zum ersten Schnitt eine Mahd von innen nach außen durchzuführen, um mögliche
Kollisionen mit Wildtieren zu vermeiden. Kontrollieren Sie Ihre Wiesen vor der Mahd auf Wildtiere. Nähere Infos im aktuellen
Wochenblatt unter:
https://www.bwagrar.de/auf-das-wild-achten,QUlEPTc1NDg4MzEmTUlEPTE2MjkyNQ.html
Mit freundlichen Grüßen,
Herr H. Gawron
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Landwirtschaft und Naturschutz-
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon : +49 6221 522-5345
Telefax : +49 6221 522-95345
E-Mail : h.gawron@rhein-neckar-kreis.de
Internet : www.rhein-neckar-kreis.de
Herr G. Münkel
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Landwirtschaft und Naturschutz-
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon : +49 6221 522-5314
Telefax : +49 6221 522-95314
E-Mail : g.muenkel@rhein-neckar-kreis.de
Internet : www.rhein-neckar-kreis.de