Minister Franz Untersteller: „Es ist wichtig, die Weidetiere dort mit einem wolfsabweisenden Grundschutz zu schützen.“
Ansprechpartner für die Förderung sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise.
Die genaue Gebietsabgrenzung sowie die in dem Gebiet liegenden Städte und Gemeinden sind in der Übersichtskarte dargestellt.
Bei Hinweisen zu Sichtungen oder im Verdachtsfall eines Nutztierrisses sollten die Wildtierbeauftragen der Landkreise oder das FVA-Wildtierinstitut kontaktiert werden (0761 4018-274 oder info@wildtiermonitoring.de)
Weitere Informationen
unter Luchs & Wolf – Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt BW (fva-bw.de)