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Hinweise zur Anzeige über die erhöhte Ausbringmenge von Pflanzenschutzmitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen im Weinbau

Sie sind gem. u.g. Anwendungsbestimmungen zu den jeweiligen Pflanzenschutzmitteln als Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr anzuzeigen. 
Betroffene Pflanzenschutzmittel sind bei Drucklegung z.B. Airone SC, Badge WG, Coprontol Duo, Cuprozin progress, Funguran progress, Grifon SC, Cuproxat Zugehörige Auflagen/Anwendungsbestimmungen der Präparate sind in der Regel:  Die maximale Gesamtaufwandmenge von (…) 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr darf (…) im Weinbau - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NT620-2).  In einem Fünfjahreszeitraum (der das aktuelle Jahr und die vorausgegangenen vier Kalenderjahre umfasst) darf in der Summe eine Gesamtaufwandmenge von 17.500 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau nicht überschritten werden (NT621-1).  In den Jahren, in denen eine Gesamtaufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar im Weinbau überschritten wird, ist dies unter Angabe der tatsächlich verwendeten Menge und der Größe der behandelten Rebfläche flächengenau der zuständigen Behörde des Landes bis zum 30. November des jeweiligen Jahres zu melden (NT622).  Im Weinbau sind die Gesamtaufwandmengen je Hektar und Jahr flächengenau in geeigneter Form zu dokumentieren; die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren (NT623).

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