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Aktuelles zu den Nitratgebieten und den eutrophierten Gebieten (Phosphatgebiete) (Ausweisung der Gebiete ab 2021)

Mit Inkrafttreten der neue Düngeverordnung (DüV) am 01.Mai 2020 wurde vereinbart, dass die Neuausweisung der roten Gebiete und die in diesen Gebieten geltenden zusätzlichen Maßnahmen erst ab dem Jahr 2021 greifen sollen. Am 31.12.2020 ist nun die Landesverordnung VO-DüVGebiete in Kraft getreten, mit dieser Verordnung werden in Baden-Württemberg Nitratgebiete nach § 13a Düv (rote Gebiet) und eutrophierte Gebiete (Phosphatgebiete) ausgewiesen. 

Damit gelten ab 01. Januar 2021 zu den bereits allgemein geltenden Vorgaben der DüV folgende zusätzliche Maßnahmen:

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