Pflanzenschutzhinweise vom 01.10.2019 Nr. 24
Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergerste und Düngeverordnung
Winterraps:
Der Raps hat überwiegend das 4 – 6 Blatt Stadium erreicht. Zu den anstehenden Einkürzungen verweisen wir auf das letzte
Rundschreiben.
Notieren Sie sich bei den Kontrollgängen über Ihre Rapsflächen, auf welchen Schlägen es zu Neuauflauf von
Ackerfuchsschwanz oder anderen Schadgräsern wie z.B. Trespen, nach den Niederschlägen, gekommen ist. Schauen Sie auch unter den
bereits großen Rapsblättern nach. Diese Flächen müssen dann im Spätherbst mit dem Wirkstoff Propyzamid (z.B.
enthalten in Kerb Flo) behandelt werden. Wir werden zu gegebener Zeit berichten.
Wintergerste:
Nutzen Sie die zurzeit hervorragenden Bedingungen für eine frühe Herbizidbehandlung in bereits gesäter Wintergerste. Es
sind für die nächsten Tage immer wieder leichte Niederschläge gemeldet. Dies fördert die Wirkung. Starkregen, der auch
zu Schäden führen kann ist aktuell nicht gemeldet. Je nach Produkt und Zulassung, kann diese Maßnahme auch im Vorauflauf
durchgeführt werden. Bis zum erahnen der Fahrgassen werden die besten Wirkungsgrade erzielt.
Die Zumischung eines Insektizides ist zu diesem Termin völlig ungeeignet. Der Einsatz gegen Blattläuse wird bei Bedarf ab dem
drei Blattstadium der Gerste empfohlen. Wir werden zu gegebener Zeit berichten. Achten Sie auf die Anwendungsbedingungen der einzelnen
Produkte wie z.B. die Drainageauflage bei CTU Produkten und die Düsenwahl bei Mitteln mit dem Wirkstoff Prosulfocarb und Pendimethalin
(z.B. Boxer, Stompa Aqua).
Düngeverordnung:
Seit heute darf keine Gülle mehr auf Ackerland ausgebracht werden. Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (Aussaat vor
dem 15.05.) kann noch bis Monatsende gefahren werden.