Der 27. Landeswettbewerb wurde im Dezember 2019 ausgeschrieben.
Er wird in den Jahren 2020 bis 2022 in drei Stufen durchgeführt, das heißt auf Regierungsbezirksebene sowie auf Landes- und
Bundesebene.
Für alle baden-württembergischen Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000
Einwohnern besteht Gelegenheit, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Teilnahmeberechtigt sind auch Gruppen von Dörfern, sofern sie insgesamt die 3.000-Einwohnergrenze nicht überschreiten.
Für die Unterstützung der konzeptionellen Arbeit und den mit der Teilnahme verbundenen Aufwand wird erstmals jedes
teilnehmende Dorf oder jede teilnehmende Gruppe von Dörfern eine Aufwandsentschädigung von 3.000 Euro erhalten.