Hinweise vom 29.01.2025 Nr. 1
Wir informieren Sie über die Düngebedarfsermittlung und weitere aktuelle Neuerungen der Düngeverordnung
Düngebedarfsermittlung:
Ab dem 01. Februar endet die Sperrfrist für N- und P- haltige Düngemittel. Nach der Dünge Verordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen.
Die Phosphatgehalte können dem Ergebnis der Grundbodenuntersuchung entnommen werden. Die Grundbodenuntersuchung ist auf allen Schlägen - größer ein ha - im Rhythmus von 6 Jahren durchzuführen. Wir empfehlen zur Berechnung der P-Menge das Programm „Düngung BW“.
Mit dem gleichen Programm kann auch der N – Bedarf für die einzelnen Kulturen berechnet werden. Für die Betriebe, die vor der Veröffentlichung der diesjährigen N-min Werte eine Düngung durchführen wollen, muss vorab eine N – Bedarfsberechnung erstellt werden. Dafür hat das LTZ die langjährigen N-min Werte veröffentlicht.
Eine Anpassung an die tatsächlichen N-min Werte ist nur dann zwingend erforderlich, wenn die N-min Werte die Werte aus der Vorabermittlung um mehr als 10 kg N/ha übersteigen.
Das Ziehen von eigenen Nmin-Proben erleichtert die Dokumentation.
Beachten Sie die besonderen Auflagen in den roten und gelben Gebieten sowie im Wasserschutz.
Als Konsequenz der verpflichtenden bodennahen Gülleausbringung und der verkürzten Einarbeitungszeit (nur noch eine Stunde) wurden die Zahlen der Mindestwirksamkeit bei der N- Bedarfsberechnung angepasst. Dieser Hinweis dient lediglich zur Ihrer Information, die neuen Zahlen sind in den Berechnungsprogrammen bereits eingepflegt.
Auf unbestelltem Ackerland müssen organische, organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N sowie Harnstoff ab dem 01.02.2025 unmittelbar jedoch spätestens eine Stunde nach der Aufbringung eingearbeitet werden.
Wenn Sie detaillierte Fragen zur Düngung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Fachberater:
Andreas Schühle: 06221/522-5323
Markus Fischer: 06221/522-5334