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Warndienst Nr. 26

Hinweise vom 25.11.2024 Nr. 26

 

Wir informieren Sie über Termine zum Thema Sachkunde Fortbildung und Einarbeitung von Zwischenfrüchten

 

Sachkunde Fortbildung Termine:

Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte vierstündige Fortbildung besuchen müssen. In BW können auch zwei mal zwei Stunden innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden. Für die meisten Anwender (Anwender, die seit dem 01.01.2013 sachkundig sind, steht auf der Rückseite der Sachkundekarte) endet in diesem Jahr der vierte Fortbildungszeitraum (2022 – 2024). 

Sollten Sie für diesen Zeitraum noch einen Nachweis benötigen, bieten sich folgende Veranstaltungen an:

 

Online Sachkundefortbildung BW Agrar:

28.11.2024, 19:00 – 21:00 Uhr

Schwerpunkt sind Zikaden im Ackerbau

Kosten 35,00 Euro

 

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie unter:

Zwei Stunden ­Fortbildung :: BWagrar - - BWagrar

 

 

Online Sachkundefortbildung beim Landwirtschaftsamt Bruchsal:

16.12.2024, 20:00 Uhr

Eine Anmeldung ist bis zum Sonntag den 15.12.2024 unter folgendem Link möglich:

online Sachkunde Fortbildung Ackerbau - Infodienst - Landwirtschaft Karlsruhe

 

 

Für den kommenden drei Jahreszeitraum (2025 – 2027) bieten wir im kommenden Jahr eine zweistündige, identische Fortbildung an. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr:

 

11.02.2025 in Weinheim, Hans – Freudenberg – Schule 

13.02.2025 in Sinsheim, Max – Weber – Schule

17.02.2025 in Schwetzingen, BSZ Schwetzingen

 

Eine Anmeldung ist u n b e d i n g t erforderlich unter: 

 

landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de

 

oder Telefon: 06221/5225300

 

Alternativ als Onlineversion am 19.02.2025 

Hier bitte noch nicht anmelden, wir werden rechtzeitig bekanntgeben, wie sie sich persönlich dort registrieren können. 

 

 

 Einarbeitungstermine Begrünung/Zwischenfrüchte:

 

Zwischenfrüchte zur Erfüllung von GLÖZ 8 (4% Stilllegung, Code 67 ab 01.01.

FAKT E 1.2 (Code 41)                                                                           ab 16.01.

FAKT E 7 (Code 48) 50% Flächenanteil                                               ab 16.01.

 

Beachten Sie bitte die besonderen Auflagen im Wasserschutzgebiet!

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