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Warndienst Nr. 22

Pflanzenschutz Hinweise vom 16.10.2024 Nr. 22

 

Wir informieren Sie über Raps und Wintergetreide

 

Winterraps:

Laut Wettervorhersage steigen die Temperaturen in den kommenden Tagen nochmal kontinuierlich auf 15 Grad. Belassen Sie die Gelbschalen noch in den Rapsbeständen zur Kontrolle des schwarzen Kohltriebrüsslers. Die Schadschwelle liegt bei 10 Käfern. Bei Bedarf können zugelassenen Pyrethroide zum Einsatz kommen.

Falls noch nicht geschehen, können bei diesen Temperaturen noch Maßnahmen zur Wuchsregulierung und Phomabekämpfung gefahren werden. Bei Zweifel von Mittelwahl und Aufwandmenge kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Denken Sie an die Spritzfenster in den Schutzgebieten.

 

Wintergerste:

Ein Teil der Wintergerste wurde vor der Regenphase gesät. Je nach Niederschlagsaufkommen und vorheriger Intensität der Bodenbearbeitung findet man eine akzeptable bis nicht so gute Struktur der Bodenoberfläche vor. Die Gerste läuft entsprechend ungleichmäßig auf. Handelt es sich um keine Problemflächen mit Gräsern und kämpft die Gerste mit einem verschlämmten Saatbeet, kann aktuell noch etwas mit der Herbizidmaßnahme gewartet werden, bis sich die Saat besser etabliert hat. Auf allen anderen Standorten kann und muss ab vernünftiger Befahrbarkeit der Flächen, die Herbizidmaßnahme durchgeführt werden. Auf extremen Ackerfuchsschwanzstandorten kann der Zusatz des Wirkstoffes Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura) sinnvoll sein. Im Zweifelsfall telefonische Beratung anfordern.

Achten Sie bei dem Zusatz des Wirkstoffes CTU, dass dieser nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden darf.

Beachten Sie die Abstandsauflagen der eingesetzten Produkte zu den Gewässern!

Achten Sie bei den Wirkstoffen Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Malibu, Stomp Aqua) auf die Vorschriften der Düsentechnik (90%), der Wasseraufwandmenge (300 Liter/ha) und der Fahrgeschwindigkeit von (maximal 7,5 km/h).

Achten Sie vor allem im Randbereich zu Grünland und Pufferstreifen auf Schneckenbefall.

 

Für noch nicht gesäte Wintergerste gilt: Saatbeet vor Saatzeit. In unserer milden Region kann bis zum 25. Oktober eine Wintergerste ausgesät werden. Voraussetzung ist hierbei ein abgetrocknetes Saatbeet ohne Schmierschichten. Erhöhen Sie die Aussaatstärke um ca. 20%. Sind bereits wieder Gräser aufgelaufen, müssen diese vor der Aussaat entweder chemisch oder mechanisch bekämpft werden.

 

 

Winterweizen:

Wie bei der Wintergerste gilt, dass bereits aufgelaufene Gräser vor der Weizenaussaat bekämpft werden müssen. Unter den aktuell feuchten Bedingungen ist dies nur mit dem Pflug oder dort wo erlaubt, mit einer Glyphosatanwendung möglich. Achten Sie vor allem nach der Vorfrucht Raps auf Schneckenbefall. Auch ein Winterweizen dankt ein gefühlvoll hergerichtetes Saatbeet mit einer gleichmäßigen Pflanzenentwicklung. Ballastieren Sie die Vorderachse nur so viel wie nötig und fahren Sie mit dem Reifeninnendruck an der unteren Grenze.

 

Vor allem bei einem Befall mit dem Maiszünsler, sollte sehr zeitnah nach dem Mähdrescher, so tief wie möglich gemulcht werden. In den Schutzgebieten ist das Mulchen eine Auflage.

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