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Warndienst Nr. 3

Hinweise vom 03.03.2025 Nr. 3

 

Wir informieren Sie über Winterraps, Herbizideinsatz in Wintergerste, Herbizideinsatz in Winterweizen, Bekämpfung von Altverunkrautung vor der Mulchsaat und Termine

 

Winterraps:

Die nächste Schönwetterperiode steht uns ins Haus, auch wenn die Temperaturen nur langsam ansteigen. 

Wurde in Ihren Gelbschalen die Schadschwelle vom kleinen Rapsstängelrüssler am 22. und 23. Februar überschritten, soll jetzt ab Befahrbarkeit der Fläche behandelt werden.

Wichtig ist jetzt, die Gelbschalen zu leeren und auch zu säubern, damit diese wieder im grellen gelb leuchten und somit die nächste Flugwelle gut erfasst werden kann. Denken Sie dabei unbedingt an ein Gitter über der Fangschale! 

Die Schadschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale. 

Idealerweise sollten Sie die Gelbschalen an Rapsflächen stellen, die in Windrichtung neben Rapsflächen der Ernte 2024 liegen oder auch in windgeschützten aber sonnigen Lagen in Richtung Wald oder einer Hecke. 

 

Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg (landwirtschaft-bw.de)

 

Zur leichteren Unterscheidung der Rüssler Arten leeren Sie den Inhalt Ihrer Gelbschale am besten vorsichtig durch ein feines Sieb und lassen die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen. Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar.

                                                                                                                                                                                     

Herbizid - Nachbehandlung oder Erstbehandlung in Wintergerste:

Führte die Herbstherbizidmaßnahme gegen den Ackerfuchsschwanz nicht zum gewünschten Erfolg oder ist diese witterungsbedingt nicht durchgeführt worden, muss jetzt zeitnah eine Behandlung erfolgen. Zum Einsatz kommt hier das Mittel Axial mit 1,2 Liter/ha Aufwandmenge. Bei frostfreier Witterung und vorhandensein von Unkräutern kann zum Axial ein Biathlon 4D plus Dash zugemischt werden, ohne das die Wirkung vom Axial beeindträchtigt wird.  

 

Herbizideinsatz in Winterweizen:

Ab Mitte der Woche melden die Wetterdienst keinen Frost mehr. Gerade auf Problemstandorten mit Gräsern haben sich die frühen Termine immer als die besseren herausgestellt, vor allem, wenn bereits die Startgabe mit Stickstoff schon erfolgte.

Treffen Sie Ihre Mittelwahl nicht nach „Schema F“ oder nach dem Motto, „haben wir im letzten Jahr auch so gemacht“.

Hierzu ein paar Anmerkungen:

 

Gibt es in Ihrem Gebiet Windhalm, wie man ihn vor allem im letzten Jahr trotz Behandlung mit einem Gräserherbizid oft gesehen hat? Dann handelt es sich fast immer um Windhalm, der gegenüber den Sulfonylharnstoffen (Altlantis Flex, Broadway plus und viele andere mehr) resistent ist. In diesen Fällen kann z.B. ein Avoxa oder Traxos zum Einsatz kommen.

 

Generell sollte im Rahmen der Fruchtfolge darauf geachtet werden, die Wirkstoffe bei der Gräserbekämpfung zu wechseln. Eine gute Hilfe bietet hierzu die Seite 49 im Heft „Pflanzenproduktion 2025“

 

Müssen besondere Gräser bekämpft werden wie z.B.:

Weidelgras: Hier bietet sich z.B. ein Incelo Komplett an.

Trespenarten: Hier bietet sich z.B. Avoxa oder Broadway bzw. ein Broadway plus an.

 

Bei großem Ackerfuchsschwanz und keinen bekannten Resistenzen ist nach wie vor der Wirkstoff Mesosulfuron am stärksten. Er ist enthalten in z.B. Atlantix Flex, Niantic und anderen.

 

Schauen Sie zuerst auf Ihre Flächen, ob eine Gräserbekämpfung nötig ist und wenn ja, welches Gräsermittel am besten passt. Im Zweifelsfall Beratung anfordern oder am Freitag zu unseren Feldstunden kommen. Da werden wir die Thematik gemeinsam erläutern. Denken Sie in den IPS+ Gebieten an die Spritzfenster.

 

Beseitigung von Altverunkrautung vor der Mulchsaat:

In den Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden verboten.

Die generelle Ausnahmegenehmigung, dass in Wasserschutzgebieten vor der Aussaat von Zuckerrüben oder Sommergetreide ein Gräsermittel wie „Agil oder Fusilade“ eingesetzt werden kann ist zum 31.12.2024 ausgelaufen und wird auch nicht verlängert! Lediglich auf einen kostenpflichtigen Einzelantrag beim LTZ mit Nachweis der Dringlichkeit kann dies noch erfolgen. Den Antrag finden Sie im Anhang als PDF.

 

Feldstunden:

Wir führen am Freitag den 07.03.2025 Feldstunden durch. Wir treffen uns um:

09:00 Uhr in Hockenheim beim Modellfliegerplatz

11:00 Uhr in Weinheim, Weschnitzsiedlung, auf der Straße Richtung Weidsiedlung

14:00 Uhr in Zuzenhausen, am Friedhofsparkplatz

16:00 Uhr in Helmstadt vor der „Förstelhütte“

 

Wir freuen uns auf interessante Gespräche und Diskussionen!