Hinweise vom 16.05.2025 Nr. 12
Wir informieren Sie über Winterweizen, Sommergerste, Erbsen, Sojabohnen, Mais und Zuckerrüben
Winterweizen:
Der Winterweizen befindet sich zwischen dem Stadium Ährenschieben bis Blüte. Nennenswerte Krankheiten gibt es nach wie vor nicht. Wir empfehlen die Bestände weiter zu beobachten und solange kein Braunrost zu erkennen ist, kann mit der Abschlussbehandlung bis zur Weizenblüte gewartet werden. Zum Einsatz können dann Fungizide mit guter Rost- und zugleich Fusariumwirkung kommen wie z.B. Navura, Prosaro, Sympara u.a.
Das Getreidehähnchen ist bisher kein Thema in den Weizenbeständen, von daher darf in den Schutzgebieten kein Insektizid routinemäßig zugemischt werden. Bei Befall über der Schadschwelle von 20% geschädigte Blattfläche auf den obersten drei Blättern wenden Sie sich bitte an uns, wir schauen uns dann die Bestände gemeinsam an und entscheiden über einen Einsatz. Achten Sie auf die Spritzfenster in den Schutzgebieten. Auch außerhalb dieser Gebiete sind Spritzfenster äußerst informativ zur fachlichen Beurteilung Ihrer Pflanzenschutzmaßnahme!
Sommergerste:
Die Sommergerste beginnt mit dem Grannenschieben. Wir finden aktuell keine Krankheiten, somit kann mit der Abschlussbehandlung gewartet werden, bis die Grannen geschoben sind.
Futtererbsen:
Achten Sie auf Läusebefall. Diese sitzen versteckt in den zusammengefalteten Blättern. Wir empfehlen das systemisch wirkende Produkt Teppeki mit 140 gr./ha. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10% befallener Pflanzen. Vergessen Sie bitte nicht in den Schutzgebieten ein Spritzfenster anzulegen.
Sojabohnen:
Trotz Niederschlag nach der Vorauflaufanwendung in den Sojabohnen gibt es vereinzelt Schläge, bei denen vor allem der weiße Gänsefuß nicht ausreichend bekämpft werden konnte. Hier müssen zeitnah Korrekturbehandlungen gefahren werden. Bei Bedarf kommen Sie gerne auf uns zu.
Mais:
Auch wenn die äußeren Bedingungen alles andere als optimal sind, sollten jetzt die frühen Morgen- und Abendstunden für die Herbizidmaßnahmen genutzt werden. Vor allem der weiße Gänsefuß kommt mit dem trockenen Wetter hervorragend zu recht und ist schon sehr weit fortgeschritten in seinem Wachstum. Standardmischungen können z.B. mit ca. 150 gr. Mais Banvel WG aufgemischt werden, um die Blattwirkung etwas zu verstärken. Achten Sie bitte darauf, das Produkt Arrat komplett aufzubrauchen, da es im nächsten Jahr keine Zulassung mehr hat. Im Zweifelsfall und bei besonderen Problemen telefonische Beratung anfordern.
Zuckerrüben:
In den Zuckerrüben läuft nach wie vor weißer Gänsefuß auf. Hier muss auf vielen Schlägen jetzt die 3. NAK gesetzt werden.
Der Befall mit Läusen nimmt stetig zu. Die Schadschwelle bei der schwarzen Bohnenlaus liegt bei 30% befallener Pflanzen, bei der grünen Pfirsichblattlaus bei 10%. Bei Bedarf empfehlen wir 0,3 kg/ha Pirimor.
Anbei ein Schreiben des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg zum Thema Schilf-Glasflügelzikade:
Warndienst Schilf-Glasflügelzikade/ Stolbur / SBR 16.5.2025
Aktueller Stand Zikadenaktivität
Nach wie vor wurden nur sehr vereinzelt in warmen Gebieten Schilf-Glasflügelzikaden nachgewiesen. In den meisten Gebieten traten sie noch nicht auf. Für eine Behandlung ist es auch in den sehr warmen Gebieten noch zu früh. Bei einer Behandlung würden auch in wärmen Gebieten überwiegend überhaupt keine Zikaden getroffen. Je nach weiterer Witterung und Fängen ist es wahrscheinlich, dass in der kommenden Woche eine Freigabe im Rheintal erfolgt (Höhenlage unter 100 m).
Aktuell kein Warndienstaufruf in Baden-Württemberg
Der Einsatz von Insektiziden mit Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR / Stolbur wird vom amtlichen Pflanzenschutzdienst noch nicht freigegeben. Anwendungen sind damit nicht zulässig.
Grundsätzliches Vorgehen bei zukünftigen Warndienstaufrufen
· Es findet ein umfangreiches Monitoring auf Zikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse durch den amtlichen Pflanzenschutz unterstützt durch Landwirte statt.
· Mindestens zweimal pro Woche werden die Klebetafeln untersucht und die Ergebnisse diskutiert. Von amtlicher Seite wird jeweils dienstags und freitags entschieden, ob für ein bestimmtes Gebiet ein amtlicher Warndienstaufruf zur Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR/Stolbur erfolgt oder nicht. Der amtliche Warndienstaufruf erfolgt durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt und kann den ganzen Landkreis oder Teile des Landkreises umfassen.
· In Gebieten, in denen in den vergangen beiden Jahren größere Schäden entstanden sind oder für dieses Jahr möglich sind („Hot-Spot-Gebiete“), wird der amtliche Warndienstaufruf die vollständige Nutzung der Notfallzulassungen ermöglichen, einschließlich Sivanto Prime auf nicht-drainierten Flächen.
· Der amtliche Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe dar. Es besteht keine Pflicht, die Notfallzulassungen zu nutzen bzw. Bestände zu behandeln. Es bleibt auch bei Freigabe die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.
· Die Anwendungsbestimmungen der Notfallzulassungen (Auflagen zu Gewässerabständen, Drainage-Auflagen, Bienenschutzauflagen usw.) müssen zwingend beachtet werden. Auch bei Warndienstaufruf wird nicht jeder Schlag mit jedem Mittel behandelt werden können, da teilweise Einschränken („Anwendungsbestimmungen“) wegen Drainage oder blühenden Unkräutern bestehen. Bei Unsicherheit bzgl. Anwendungsbestimmungen gerne direkt bei den Pflanzenschutzberatern an den Landratsämtern nachfragen.
· Da der Flugbeginn der Zikaden je nach Höhenlage, Nord- oder Südhang, usw. lokal unterschiedlich sein kann, sollte im Bestand bzw. in der Gemarkung geschaut werden, ob Zikaden bereits vorhanden sind. Der amtliche Warndienstaufruf für ein Gebiet bedeutet nicht, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind.
· Der Warndienstaufruf des Landratsamts enthält auch Informationen, wo Zikaden nachgewiesen wurden und wo ggf. noch nicht. Auch unter https://www.isip.de/mein-isip/aktuelles/ackerbau/zuckerrueben/schilf-glasfluegelzikade finden Sie die aktuellen Monitoringdaten.
· Bitte sprechen Sie Imker an, wenn Bienenvölker in der Nähe von entsprechenden Feldern aufgestellt wurden. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (d. h. Sivanto Prime, bzw. Insektizidmischungen) dürfen in einem Umkreis von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers angewandt werden. Die Imkerverbände wurden über die Maßnahmen gegen die Glasflügelzikaden in Zuckerrüben und Kartoffeln von amtlicher Seite allgemein informiert.
Kontrollen
Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendungen und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen intensiv kontrollieren.
Mögliche Behandlungsstrategie Zuckerrübe:
Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,25 Sivanto Prime (bis BBCH 19) + 0,075 Decis forte
2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Caradine 200 + 0,15 Kaiso Sorbie
3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon
Hotspotregion - drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon
2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon
3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri
Mögliche Behandlungsstrategie Konsumkartoffeln:
Aufwandmenge l/ha oder kg/ha
Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,25 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon
2. Behandlung (14 Tage später): 0,5 Sivanto Prime + 0,075 Decis forte
3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,3 Sumicidin Alpha EC
Hotspotregion - drainierte Flächen:
1. Behandlung: 0,25 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon
2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon
3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Mospilan SG