Allgemeinverfügung zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat eine „Allgemeinverfügung für jagdausübungsberechtigte Personen und Personen mit Jagderlaubnis zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Saatkrähen im Rhein-Neckar-Kreis“ erlassen (Bekanntmachung ALN 14.04.2026 - Rhein-Neckar-Kreis, siehe auch angefügte Pressemitteilung) .

Diese gilt für die landwirtschaftlichen Flächen in Altlußheim, Neulußheim, Hockenheim, Ketsch, Wiesloch, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ladenburg, Hirschberg und Weinheim vom 15.04.-30.09.2026.

Mit dieser Allgemeinverfügung wurde nun den langjährigen Forderungen der Vertreter der Landwirtschaft Rechnung getragen und eine unbürokratische Möglichkeit zum Schutz der Kulturen vor Saatkrähen geschaffen.

Diese Vorgehensweise steht allerdings in der Kritik der Naturschutzverbände und sicher auch weiter Teile der Bevölkerung. Es ist daher wichtig, umsichtig mit dem Instrument der Saatkrähenvergrämung umzugehen.

 

Besonders wichtig ist es, dass die Landwirte, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, den Abschuss der Saatkrähen auch umgehend bei der Unteren Naturschutzbehörde melden.

Nur wenn die Abschüsse auch wirklich gemeldet werden, kann die Untere Naturschutzbehörde die Maßnahme evaluieren. Ohne die Rückmeldung der Abschüsse besteht sonst die Gefahr, dass in den Folgejahren keine Allgemeinverfügung mehr erlassen wird – quasi mangels Notwendigkeit!

 

„Jede Tötung einer Saatkrähe durch Vergrämungsabschuss ist dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, untere Naturschutzbehörde, noch am selben Tag in Textform unter Angabe von Namen und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses zu melden. Die Meldung kann per Mail an landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de erfolgen.“



Pressemitteilung