Hintergrund und Zielsetzung
Im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Haus- oder Wildschweinen sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Sperrzonen einzurichten. Innerhalb dieser Zonen ist das Verbringen von Schweinen sowie von Zuchtmaterial grundsätzlich untersagt. Ausnahmegenehmigungen können künftig vorrangig an Betriebe erteilt werden, die bereits präventiv am Früherkennungsprogramm teilnehmen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Mit der Teilnahme am Programm verpflichten sich Betriebe zur Einhaltung folgender Maßnahmen:
Betriebsinspektionen: Regelmäßige amtliche Kontrollen der Bestände.
Biosicherheit: Umsetzung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen und Erstellung eines betriebseigenen Plans zum
Schutz vor biologischen Gefahren.
Ständige Überwachung: Kontinuierliche Untersuchung aller verendeten oder notgetöteten Schweine auf den
ASP-Erreger.
Vorteile für teilnehmende Betriebe
Durch die Teilnahme erlangen Betriebe einen spezifischen ASP-Status. Dieser ermöglicht es, auch nach der Einrichtung von Sperrzonen Schweine oder Zuchtmaterial ohne Zeitverzug und mit geringerem bürokratischem Aufwand zu verbringen.
Zudem unterstützt das Land Baden-Württemberg die Teilnahme finanziell, indem die Kosten für die Laboruntersuchungen im Rahmen der „ständigen Überwachung“ übernommen werden.
Informationen und Anmeldung
Das Veterinäramt empfiehlt den Schweinehaltern im Rhein-Neckar-Kreis die Teilnahme am Programm, um wirtschaftliche Nachteile im Krisenfall zu minimieren.
Details zum Ablauf: Entnehmen Sie bitte den beigefügten Merkblättern:
Kontakt: Für Fragen zur Anmeldung steht Ihnen die Veterinärbehörde direkt zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes unter:
Tiergesundheit – Rhein-Neckar-Kreis
Sowie auf der Webseite des Ministeriums unter: