Im Hinblick auf das Geschehen rund um die Afrikanische Schweinepest in Hessen
und Rheinland-Pfalz müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass in Hemsbach ein
ASP-positives Wildschwein gefunden wurde.
Die Afrikanische Schweinepest hat somit den Norden Baden-Württembergs erreicht.
Daher werde neue Allgemeinverfügungen erlassen werden mit einem neuen
Zuschnitt der betroffenen Gebiete.
Künftig werden in der Sperrzone II / Infizierte Zone folgende Städte und Gemeinden sein:
Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen
Der Sperrzone I / Pufferzone gehören diese Städte und Gemeinden an:
Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn (Schönbrunn), Schönbrunn (Moosbrunn), Eberbach (Pleutersbach), Eberbach (Brombach), Eberbach (Gebiet westlich der B45)
Zudem soll es eine weitere Verfügung geben, die eine sogenannte Sicherheitszone regeln wird. Hier wird in erster Linie die verstärkte Bejagung regelt werden. Diese Sicherheitszone wird alle übrigen Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie den kompletten Neckar-Odenwald-Kreis betreffen.
Das Stadtgebiet Mannheim liegt künftig gänzlich in der Sperrzone II / Infizierte Zone; das Stadtgebiet Heidelberg gehört vollständig zur Sperrzone I / Pufferzone.
Es ist beabsichtigt, die Allgemeinverfügungen bereits am heutigen Abend bekanntzumachen; sie werden dann allesamt am morgigen Samstag in Kraft treten.
Sie sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar.
Im Laufe des Nachmittags werden Sie auch über die Presse des Ministeriums Ländlicher Raum und des Rhein-Neckar-Kreises informiert.