Pflanzenschutz-Hinweise Nr. 3 vom 19.02.2026

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Winterraps:

In der kommenden Woche sind Temperaturen von 10 bis 15°C gemeldet. Unsere Gelbschalen zeigen bereits einzelne Fänge, d.h. ab dem Wochenende müssen die Gelbschalen in die Bestände gestellt werden.
Die Schadschwelle liegt bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.
Idealerweise sollten Sie die Gelbschalen an Rapsflächen stellen, die in Windrichtung neben Rapsflächen der Ernte 2025 liegen oder auch in windgeschützten, aber sonnigen Lagen in Richtung Wald oder einer Hecke. Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, um ungewollte Beifänge zu vermeiden. Beim großen Rapsstängelrüssler sollte unmittelbar nach der Überschreitung der Schadschwelle eine Behandlung durchgeführt werden. Der gefleckte Kohltriebrüssler führt einen längeren Reifungsfraß durch. Hier haben Sie je nach Temperatur ca. 10 Tage für eine Applikation Zeit. Diese Zeitspanne sollte auch genutzt werden, um mit einer Überfahrt zu Vegetationsbeginn den gesamten Zuflug abzudecken. Zum Einsatz kommen hier zugelassene Pyrethroide der Klasse II wie z.B. Karate Zeon (siehe Pflanzenproduktionsheft 2026, Seite 86.
Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:


Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg (landwirtschaft-bw.de)