Baumschnittförderung 2026-2028

Das Land Baden-Württemberg fördert auch in den kommenden Jahren den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen, um die Bestände der Streuobstwiesen langfristig zu erhalten. Die Förderung unterstützt Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien und Abfindungsbrennereien als auch Kommunen, die sich aktiv für den Erhalt dieser wertvollen Landschaft einsetzen.

Das Förderprogramm ist flexibler gestaltet, indem seine Laufzeit verkürzt wurde. Denn damit kann, anders als bei der bisher fünfjährigen Laufzeit, schneller wieder in das Förderprogramm eingestiegen werden. 

Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden.

Das Formular zur Sammelantragstellung und weitere Details zum Förderverfahren finden Sie online auf der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien

unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/.



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Die offizielle Pressemitteilung finden Sie hier