Wir informieren Sie über Winterraps und Wintergetreide
Winterraps:
Rapserdfloh
Bislang konnte in diesem Jahr ein langanhaltender Rapserdflohzuflug mit mancherorts enorm hohen Fangzahlen in den Gelbschalen festgestellt werden. Wurde der Raps in den letzten Augusttagen bzw. in der ersten Septemberwoche ausgesät, war oftmals eine Insektizidbehandlung notwendig, um den Blattfraß durch Rapserdflöhe zu unterbinden. In früher gesäten Rapsbeständen konnte meist auf eine Insektizidmaßnahme verzichtet werden, da diese bereits ausreichend Blätter und Blattmasse gebildet hatten. Der Schaden durch den Blattfraß der Erdflöhe fiel dort nicht weiter ins Gewicht.
Viele Betriebe stellen sich nun die Frage, wie die weitere Insektizidstrategie gegen den Rapserdfloh aussehen sollte. Hierzu lohnt sich ein Blick auf die Biologie des Rapserdflohs.
Der Rapserdfloh durchläuft zunächst einen etwa zweiwöchigen Reifungsfraß, bevor er mit der Eiablage beginnt. Die Eier werden in den Boden neben die Rapspflanzen abgelegt. Aus ihnen schlüpfen Larven, die sich in die Blattstiele der äußeren Rapsblätter einbohren. Sie können bis zum Vegetationspunkt vordringen und diesen zerstören. Die Eiablage kann sich bis ins Frühjahr hineinziehen. Der Hauptschaden des Rapserdflohs entsteht demnach nicht durch den Blattfraß, sondern durch den Larvenfraß innerhalb der Pflanze.
Betriebe, die bereits eine Insektizidmaßnahme gegen den Blattfraß der Erdflöhe durchgeführt haben, konnten einen Teil der Erdflöhe beseitigen, die somit keine Eier mehr ablegen. Allerdings ist der Wirkungsgrad der eingesetzten Mittel oftmals unzureichend. Bei den Pyrethroiden tritt in unserer Region (vor allem in der Rheinebene) immer häufiger die sogenannte Super-KDR-Resistenz auf, sodass diese gegen Erdflöhe keinerlei Wirkung mehr zeigen.
Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein langanhaltender Zuflug von Erdflöhen beobachtet, sodass sich auf den Feldern mehrere Entwicklungsstadien finden lassen. Ein Teil der Erdflöhe befindet sich noch im Reifungsfraß, während andere bereits mit der Eiablage begonnen haben. Teilweise lassen sich auch schon erste Erdflohlarven in den Rapspflanzen nachweisen, die derzeit jedoch noch keinen Schaden verursachen. Inwieweit die bereits eingesetzten Insektizide die Eiablage der Erdflöhe verhindert haben, lässt sich nur anhand des Larvenbesatzes in den Rapspflanzen ermitteln. Gleiches gilt selbstverständlich auch für noch unbehandelte Rapsbestände – auch diese müssen auf Larvenbesatz kontrolliert werden.
Das Landwirtschaftsamt Bruchsal führt hierzu intensive Befallsbeobachtungen durch. Derzeit ist es für eine Behandlung mit den
per Notfallzulassung gegen Rapserdfloh zur Verfügung stehenden Mitteln Exirel und Minecto Gold noch zu früh. Beide Mittel sind
nur einmal pro Kultur zugelassen und wirken teilsystemisch. Der optimale Behandlungszeitpunkt ist dann erreicht, wenn ein Großteil der
Erdflohlarven aus dem Boden in die Pflanze eingewandert ist und gleichzeitig die bereits in den Pflanzen befindlichen Larven eine bestimmte
Größe noch nicht überschritten haben.
Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 5 Larven je Pflanze in wüchsigen und 3 Larven je Pflanze in schwachwüchsigen
Beständen. Wir werden Sie darüber informieren, sobald dieser Zeitpunkt auf den von uns beobachteten Flächen erreicht
ist.
Wintergerste:
Die gute Befahrbarkeit der Schläge wurde in der letzten Woche von vielen Betrieben genutzt, um die Bodenherbizide auszubringen. Der aktuell stattfindende Niederschlag wird zu guten Wirkungsgraden führen. Noch ausstehende Behandlungen sollten zeitnah bei der nächsten Schönwetterperiode zum Abschluss kommen. Befinden sich zu diesem späteren Zeitpunkt Gräser in den Beständen, die über das erste Blatt hinausgewachsen sind, muss zum Bodenpartner ein blattaktiver Wirkstoff zugemischt werden. Wir empfehlen in diesem Fall 0,9 Liter/ha Axial. Ideal ist das zwei bis drei Blattstadium des Grases. Für eine gute Benetzung sollte eine feintropfigere Düse gewählt werden, da der Ackerfuchschwanz noch sehr fein im Blatt und die Blattstellung überwiegend senkrecht ist.
Bei steigenden Temperaturen muss in der Wintergerste auf Blattläuse geachtet werden. Die Schadschwelle liegt bei 20% Befall. Kontrollieren Sie in den hellen Nachmittagsstunden Ihre Bestände auf Läuse. Bei Bedarf ein zugelassenes Insektizid anwenden (siehe Pflanzenproduktionsheft 2025, Seite 46).
Achten Sie bei dem Zusatz des Wirkstoffes CTU, dass dieser nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden darf.
Beachten Sie die Abstandsauflagen der eingesetzten Produkte zu den Gewässern!
Bei den Wirkstoffen Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Malibu, Stomp Aqua) muss eine Düsentechnik von 90% Abdriftminderung, eine Wasseraufwandmenge von 300 Liter/ha und eine Fahrgeschwindigkeit von maximal 7,5 km/h eingehalten werden.
Winterweizen:
Die Winterweizenaussaat hat in der letzten Woche deutlich an Fahrt aufgenommen. Zum Teil wurden auch schon Vorauflaufbehandlungen durchgeführt. Bei Wiederbefahrbarkeit der Flächen, kann mit den Herbizidmaßnahmen begonnen bzw. weiter behandelt werden.
Auch im Winterweizen -wie unter der Rubrik Wintergerste beschrieben- die Auflagen der einzelnen Produkte einhalten.
Achten Sie besonders im Randbereich und nach der Vorfrucht Raps auf Schneckenbefall.