Pflanzenschutz-Hinweise Nr. 20 vom 13.08.2025

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Termine:

Aus gegebenen Anlass erinnern wir, dass sämtliche Flächen, die aus der Produktion genommen sind, erst ab dem 16.08. gemulcht werden dürfen! Dies gilt auch für Ackerrand- und Gewässerstreifen.
Wir weisen in diesem Jahr auf zwei Termine Rat zur Saat hin:
Am 03.09.2025 um 19:30 in Ladenburg, Gasthaus zum Römerstadion, Römerstadion 8, 68526 Ladenburg
Am 10.09.2025 um 19:30 in Meckesheim, Feuerwehrgerätehaus, Brühlweg 5, 74909 Meckesheim



Zuckerrüben:

Wir stellen weiterhin deutliche Zunahmen an Blattkrankheiten auf den Rübenschlä-gen im Dienstbezirk fest. Oftmals liegt der Befall über der ab 15. August geltenden Schadschwelle von 45%. Bei Überschreiten der Schadschwelle und einem Abstand zur letzten Behandlung von mehr als 2 Wochen empfehlen wir eine weitere Blattbehandlung mit den im letzten Rundschreiben beschriebenen Mitteln.
Bei frühen Rodeterminen ist eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt oftmals nicht mehr wirtschaftlich und die festgesetzten Wartezeiten können bei den meisten Mitteln nicht mehr eingehalten werden.
Im Zweifel Beratung anfordern!
Achten Sie auf die Spritzfenster in den Schutzgebieten!



Winterraps:

Planung der Herbizidmaßnahmen:
Auf Ackerfuchsschwanzstandorten und generell bei feuchten Bodenbedingungen nach der Saat haben sich Produkte wie Butisan Gold, Fuego Top oder andere me-tazachlorhaltigen Produkte unmittelbar nach der Saat bewährt. Möchte man erst ab-warten, wie die Saat aufläuft, kann im frühen Nachauflauf z.B. Gajus plus Runway zum Einsatz kommen. Für trockene Standorte bzw. spätere Termine kann mit Belkar plus Synero ab dem zweiten echten Laubblattpaar des Rapses gefahren werden. Diese beiden Mittel wirken überwiegend blattaktiv und benötigen somit keine Boden-feuchte. Denken Sie an die Spritzfenster in den Schutzgebieten.
Der Regen in der Getreideernte hat auf vielen Standorten für eine massive Vermeh-rung der Schneckenpopulation gesorgt. Diese wird sich jedoch aufgrund der aktuell vorhergesagten Temperaturen wieder deutlich reduzieren. Achten Sie bei der Bodenbearbeitung auf den zukünftigen Rapsschlägen, dass es keine großen Kluten gibt, unter denen sich die Schnecken gut verstecken können. Ziel ist immer ein schüttendes Saatbeet.
Legen Sie unmittelbar nach der Saat Schneckenfolien oder feuchte Jutesäcke an mehreren Stellen aus, um den Schneckenbefall zu kontrollieren. Streuen Sie ein paar Schneckenkörner auf Basis Metaldehyd darunter, damit Sie die Schleimspuren besser erkennen können. In den Schutzgebieten darf eine Behandlung nur nach Überschreiten der Schadschwelle von einer Schnecke pro Kontrollstelle in 1-2 Tagen bis zum 4-Blattstadium erfolgen. Dies muss dokumentiert werden. Diese Schadschwelle kann auch vor der Saat mit den zuvor beschriebenen Methoden ermittelt werden. Dies hat den Vorteil, dass bei vorhandener Technik direkt bei der Rapssaat und Überschreitung der Schadschwelle Schneckenkorn ausgebracht werden darf. Eine Teilbehandlung im äußersten Randbereich ist ohne Überwachung zulässig.