Warndienst Schilf-Glasflügelzikade/ Stolbur / SBR 08.07.2025
Der Warndienst bedeutet eine Freigabe der per Notfallzulassung genehmigten Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade und keinen Aufruf zu einer sofortigen Behandlung. Über die Notwendigkeit einer Behandlung und den Behandlungszeitpunkt entscheidet der Landwirt.
Im Vergleich zum letzten Warndienstschreiben vom 01.07.2025 gibt es zu den bereits erfolgten Freigaben keine Änderungen bzw. keine Freigaben in neuen Regionen/Gebieten.
Gebiete ohne Warndienstaufruf
Für weitere Gebiete (z. B. Biberach, Sigmaringen, Ravensburg, Baar, Hegau, Bodenseeregion, Regierungsbezirk Freiburg) erfolgt, da es teilweise noch keine Fänge gibt oder diese auf einem minimalen Niveau liegen, noch kein allgemeiner Warndienstaufruf. Es wird auch in diesen Regionen weiterhin ein intensives Monitoring durchgeführt. In diesen Gebieten kann nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt ein Warndienstaufruf auch speziell für die Nutzung der Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden ausschließlich in Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) erfolgen.
Kein Einsatz von Pyrethroiden in den frühen Gebieten bei der vierten Behandlung
Pyrethroide haben einen Temperaturbereich von 5 – 25 °C für die optimale Wirksamkeit, bei hohen Temperaturen werden sie schnell abgebaut. Um Abdrift zu vermeiden und eine optimale Wirkung abzusichern, darf die PSM-Anwendung nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen.
Auf Flächen, in denen gem. letztem Warndienstschreiben vom 24.06.2025 eine vierte Behandlung ausschließlich mit Acetamiprid freigegeben wurde, dürfen dabei grundsätzlich und unabhängig von den Temperaturen keine Pyrethroide eingesetzt werden. Auf drainierten Flächen lässt die Notfallzulassung in Zuckerrüben ohnehin keine vierte Behandlung zu.
Der nächste und für dieses Jahr vorerst letzte Warndienst zur SGFZ erfolgt am 15. Juli 2025.