Warndienst Schilf-Glasflügelzikade/ Stolbur / SBR 01.07.2025
Der Warndienst bedeutet eine Freigabe der per Notfallzulassung genehmigten Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade und keinen Aufruf zu einer sofortigen Behandlung. Über die Notwendigkeit einer Behandlung und den Behandlungszeitpunkt entscheidet der Landwirt.
Im Vergleich zum letzten Warndienstschreiben vom 27.06.2025 gibt es nun folgende neue Freigaben: Alb-Donau-Kreis und das Albvorland im Landkreis Reutlingen.
Gebiete ohne Warndienstaufruf
Für weitere Gebiete (z. B. Biberach, Sigmaringen, Ravensburg, Baar, Hegau, Bodenseeregion, Regierungsbezirk Freiburg) erfolgt, da es teilweise noch keine Fänge gibt oder diese auf einem minimalen Niveau liegen, noch kein allgemeiner Warndienstaufruf. Es wird auch in diesen Regionen weiterhin ein intensives Monitoring durchgeführt. In diesen Gebieten kann nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt ein Warndienstaufruf auch speziell für die Nutzung der Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden ausschließlich in Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) erfolgen.
Kein Einsatz von Pyrethroiden in den frühen Gebieten bei der vierten Behandlung
Pyrethroide haben einen Temperaturbereich von 5 – 25 °C für die optimale Wirksamkeit, bei hohen Temperaturen werden sie schnell abgebaut. Um Abdrift zu vermeiden und eine optimale Wirkung abzusichern, darf die PSM-Anwendung nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen. Bei den aktuellen hohen Temperaturen (sowohl tagsüber als auch nachts) ist der Einsatz von Pyrethroiden nicht sinnvoll.
Auf Flächen, in denen gem. letztem Warndienstschreiben vom 24.06.2025 eine vierte Behandlung ausschließlich mit Acetamiprid freigegeben wurde, dürfen dabei grundsätzlich und unabhängig von den Temperaturen keine Pyrethroide eingesetzt werden. Auf drainierten Flächen lässt die Notfallzulassung in Zuckerrüben ohnehin keine vierte Behandlung zu.
Der nächste Warndienst zur SGFZ erfolgt am 08. Juli 2025.