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Warndienst Nr. 23

Pflanzenschutz Hinweise vom 23.10.2024 Nr. 23

 

Wir informieren Sie über Raps und Wintergetreide

 

Winterraps:

Belassen Sie die Gelbschalen weiterhin in Ihren Rapsbeständen zur Kontrolle des schwarzen Kohltriebrüsslers.

Thematisch verweisen wir auf das letzte Rundschreiben Nr. 22

 

Wintergerste:

Lassen es die Bodenverhältnisse zu, sollte in dieser Woche die Wintergerstenaussaat abgeschlossen werden. Denken Sie bitte an die Erhöhung der Saatstärke um ca. 20%.

Eine pauschale Herbizidempfehlung gibt es im integrierten Pflanzenschutz generell nicht. In diesem Jahr gilt es aber mehr denn je, individuelle Lösungen zu finden.

 

Situation 1: Gerste um den 22. September gesät:

Diese Bestände befinden sich im zwei bis drei Blatt Stadium. Wurde hier noch keine Herbizidmaßnahme durchgeführt, ist es für reine Bodenwirkstoffe (wie z.B. Herold SC, Malibu etc.) in der Regel zu spät. Hier kann bei Bedarf (Gräser aufgelaufen und größer als 2-3 cm) zum Bodenmittel 0,9 Liter/ha Axial zugemischt werden. Ideal ist das zwei bis drei Blattstadium des Grases. Für eine gute Benetzung sollte eine feintropfigere Düse gewählt werden, da der Ackerfuchschwanz noch sehr fein im Blatt und die Blattstellung überwiegend senkrecht ist. 

In diesen Beständen befinden sich auf unseren Beobachtungsflächen aktuell auch schon Blattläuse über dem Bekämpfungsrichtwert von 20%. Kontrollieren Sie in den hellen Nachmittagsstunden Ihre Bestände auf Läuse. Bei Bedarf kann ein zugelassenes Insektizid zugemischt werden (siehe Pflanzenproduktionsheft 2024, Seite 44).  

 

Situation 2: Gerste um den 5. Oktober gesät:

Hier gilt es in manchen Regionen abzuwägen, ob die Saat stehen bleibt, oder umgebrochen werden muss. Handelt es sich um Problemstandorte mit Ackerfuchsschwanz muss sehr zeitnah eine Behandlung mit den bekannten Bodenwirkstoffen durchgeführt werden, ein gewisses Verträglichkeitsproblem auf verschlämmten und nassen Flächen muss dabei in Kauf genommen werden. Für eine sinnvolle Läusebekämpfung ist es i.d.R. zu früh. Dies muss dann im zwei bis drei Blattstadium nachgeholt werden.

Flächen mit weniger bzw. keinem Fuchsschwanzdruck können noch weiter in der Entwicklung beobachtet werden. Hier kann dann zu gegebener Zeit, wie in der Situation 1 beschrieben, vorgegangen werden.

 

Situation 3: Gerste noch nicht gesät:

Eine Herbizidbehandlung in den Auflauf der Gerste mit den bekannten Bodenprodukten ist ideal. Achten Sie bei den im Moment vorherrschenden Bodenbedingungen, das das Saatgut mit genügend Feinerde umschlossen ist und eine Saattiefe von ca. 3 cm eingehalten wird.

 

Achten Sie bei dem Zusatz des Wirkstoffes CTU, dass dieser nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden darf.

Beachten Sie die Abstandsauflagen der eingesetzten Produkte zu den Gewässern!

Bei den Wirkstoffen Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Malibu, Stomp Aqua) muss eine Düsentechnik von 90% Abdriftminderung, eine Wasseraufwandmenge von 300 Liter/ha und eine Fahrgeschwindigkeit von maximal 7,5 km/h eingehalten werden.

 

Achten Sie vor allem im Randbereich zu Grünland und Pufferstreifen auf Schneckenbefall.

 

Winterweizen:

Befinden sich auf Ihren Fläche vor der Weizensaat schon wieder aufgelaufene Gräser, müssen diese unbedingt vor der Aussaat entweder chemisch (achten Sie auf das Verbot von Glyphosat in allen Wasserschutzgebieten) oder mit dem Pflug beseitigt werden. Eine Standard Bodenbearbeitung mit Grubber oder Scheibenegge ist unter den feuchten Bedingungen nicht zielführend und lässt zu viele Pflanzen überleben.

 

Für früh gesäte Weizenflächen öffnen sich in den kommenden Tagen immer wieder Zeitfenster für eine Herbizidmaßnahme. Es sollten nur Flächen behandelt werden, bei denen das Saatgut mit genügend Feinerde abgedeckt ist, da sonst Schäden entstehen.

 

Achten Sie besonders im Randbereich und nach der Vorfrucht Raps auf Schneckenbefall.

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