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Warndienst Nr. 21

Hinweise vom 25.09.2024 Nr. 21

 

Wir informieren Sie über Winterraps und Wintergerste

 

Winterraps:

Der Winterraps befindet sich überwiegend zwischen dem vier und sechs Blatt Stadium, frühe Saaten sind auch schon weiter in ihrer Entwicklung.

Die Situation bei den Erdflöhen ist nach wie vor entspannt. Belassen Sie trotzdem die Gelbschalen in den Flächen, es geht im Herbst nicht nur um den Erdfloh, sondern auch um den schwarzen Kohltriebrüssler. Die Schadschwelle liegt hier bei 10 Käfern. Sollten Sie Gelbschalenfänge über der Schadschwelle feststellen, freuen wir uns über eine Rückmeldung, so bekommen wir einen besseren Überblick über das Beratungsgebiet.

Nach der Regenphase steht für die meisten Bestände eine Wuchsregulierung an. Die stärksten Produkte sind hierbei Carax und Architect. Die Zumischung eines Bordüngers wird empfohlen. Eine Kombination mit einem Gräsermittel gegen Ausfallgetreide ist möglich.

Beachten Sie bitte, das nach dem Einsatz von Belkar keine metconazolhaltigen Fungizide eingesetzt werden dürfen (z.B. Carax, Efilor) und zwischen den Behandlungen ein zeitlicher Abstand von einer Woche einzuhalten ist. Denken Sie bitte an die Spritzfenster in den Schutzgebieten und die entsprechenden Dokumentationen.

 

N-haltige Düngemittel dürfen nur noch bis zum 30.09. ausgebracht werden (40 kg N/ha anrechenbar).

 

Wintergerste:

Dank dem gemeldeten Niederschlag wird die Wintergerstenaussaat erst Anfang Oktober an Fahrt aufnehmen. Die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes ist jetzt vorbei und man sieht viele Flächen zart ergrünen, das heißt vor der Saat muss nochmal mechanisch oder chemisch gegen den schon aufgelaufenen Ackerfuchsschwanz vorgegangen werden.  

Wir empfehlen eine Herbizidbehandlung unmittelbar nach der Saat auf noch feuchten Boden. Denken Sie an eine gleichmäßige Saatgutablage mit Feinerde und einer Saattiefe von ca. 3 cm.

 

Sollen Produkte mit den Wirkstoffen Prosulfocarb (z.B. Boxer) und Pendimethalin (z.B. Malibu, Stomp Aqua) zum Einsatz kommen, müssen diese mit einer Düse mit 90 % Abdriftminderung appliziert werden. Die Wasseraufwandmenge muss mindestens 300 Liter/ha betragen und die Windgeschwindigkeit darf 3 m/s nicht übersteigen.

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