Ab sofort kann ein Antrag auf Zuwendungen nach dem Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 am Amt für Landwirtschaft und Naturschutz eingereicht werden.
Die Antragsfrist endet am 30. September 2024.
Ausgleichsfähig sind Flächen die durch das Hochwasser von Ende 30. Mai bis Anfang Juni 2024 Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie Schäden an Wirtschaftsgebäuden, Einrichtungen und Anlagen landwirtschaftlicher Infrastruktur, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie am Tierbestand und an Lagerbeständen. Auch notwendig gewordene Ausgaben, die sich aus den Folgen des Hochwassers ergaben, wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturen, einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie Instandsetzung von Versorgungswegen werden berücksichtigt. Anteilig ausgleichsfähig sind auch die im Zusammenhang mit der Schadensermittlung anfallenden Ausgaben (Schätz- bzw. Gutachterkosten).
Als Hochwasserschäden werden Schäden anerkannt, die durch oberirdische Gewässer verursacht werden. Davon ausgenommen sind Überschwemmungen von Abwasseranlagen. Druckwasser und hoher Grundwasserstand/Staunässe gehören nicht dazu!
Durch Starkregen in Verbindung mit Sturm und/oder Hagel entstandene Schäden sind ausdrücklich vom Schadensausgleich ausgeschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt zur Hochwasserhilfe 2024:
Die Anträge sind zu finden unter:
Hochwasserhilfe 2024 - Infodienst - Förderung (landwirtschaft-bw.de)
Bei aufkommenden Fragen wenden sie sich an das Amt für Landwirtschaft - Frau Schiefer Tel.: 06221 5225310 oder Email: landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de