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Ist Ihr Bestand ausreichend vor Tierseuchen geschützt?

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bietet eine kostenfreie
Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe an.

Hintergrund:
Als Landwirt sind Sie laut europäischem und nationalem Tiergesundheitsrecht verpflichtet,
Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Eintrag von Tierseuchenerregern in Ihren
Tierbestand zu vermeiden.
In einem vorangegangenen Projekt in den Jahren 2021 und 2022 hatte sich bereits gezeigt, dass
es einen dringenden Verbesserungsbedarf bei der Biosicherheit in schweinehaltenden
Betrieben in Baden-Württemberg gibt.


Deshalb unser Angebot:
Ab sofort bieten wir Ihnen zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen wie z.B. der
Vogelgrippe (AI) oder der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kostenfreie und unabhängige
Biosicherheitsberatung in Ihrem Geflügel- oder Schweinebetrieb an.
Das Angebot besteht für alle geflügel- und schweinehaltenden Betriebe aus Baden-
Württemberg, unabhängig von ihrer Betriebsart, Betriebsgröße und Haltungsform.

Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem alle Funktionsbereiche
ihrer Tierhaltung begutachtet werden. Anschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung
der Biosicherheit in Ihrem Betrieb erstellt.

Sprechen Sie einfach den jeweiligen Tierarzt ihres Tiergesundheitsdienstes an. Zu finden sind
die Kontaktdaten auf unserer Internetseite.


https://www.tsk-bw.de/


Das Programm wird unterstützt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

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