Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in Ziffer 2.6 der Allgemeinverfügung festgelegt wurde, kann in der infizierten Zone auf Antrag eine Genehmigung für das Mähen von Grünland oder die Ernte von Ölsaaten (mit Ausnahme von Mais), Gemenge sowie Eiweißpflanzen und Leguminosen erteilt werden, wenn die Fläche am gleichen Tag unter geeigneten Witterungsbedingungen, mittels Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern sowie Teilen davon abgesucht worden ist.
Eine Dokumentation des Drohnenflugs ist zwingend erforderlich. Dazu ist das untenstehende Formular zu verwenden. Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte auf Seite 3 des Formulars.
wie in Ziffer 2.6 der Allgemeinverfügung festgelegt wurde, kann in der infizierten Zone auf Antrag eine Genehmigung für das Mähen von Grünland oder die Ernte von Ölsaaten (mit Ausnahme von Mais), Gemenge sowie Eiweißpflanzen und Leguminosen erteilt werden, wenn die Fläche am gleichen Tag unter geeigneten Witterungsbedingungen, mittels Drohne auf das Vorhandensein von Wildschweinen und Wildschweinkadavern sowie Teilen davon abgesucht worden ist.
Eine Dokumentation des Drohnenflugs ist zwingend erforderlich. Dazu ist das untenstehende Formular zu verwenden. Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte auf Seite 3 des Formulars.