Hinweise vom 23.05.2024 Nr. 13
Wir informieren Sie über Winterweizen, Mais, Sommergerste, Sojabohnen und Körnererbsen
Winterweizen:
Die meisten Sorten haben bei ortsüblichen Saatterminen in der Rheinebene bereits verblüht. In Kraichgau beginnt der Weizen
sortenbedingt unterschiedlich mit der Blüte.
Bedingt durch die immer wiederkehrenden Niederschläge und den gemeldeten Temperaturen von über 16°C gehen wir in diesem Jahr
von einer deutlich höheren Gefahr einer Ährenfusariuminfektion aus, als in den zurückliegenden Jahren. Auf
Weizenschlägen, bei denen auf der Oberfläche Ernterückstände vorzufinden sind, empfehlen wir daher eine gezielte
Fungizidbehandlung gegen Fusarium durchzuführen. Der ideale Zeitpunkt liegt zum Zeitpunkt der Blüte (siehe Bild) zwei Tage vor
bzw. zwei Tage nach einem Niederschlagsereignis. Gute Erfahrungen in unseren Versuchen haben wir bei der DON-Reduktion mit den Produkten
Osiris MP oder Prosaro sammeln können, bei jeweils voller zugelassener Aufwandmenge. Bei Fragen von alternativen Fungiziden nehmen Sie
bitte Kontakt mit uns auf.
Die Schadschwelle bei den Blattläusen liegt bei 65% besiedelter Ähren oder Fahnen-blätter. Aktuell ist dies in unserem
Dienstbezirk nicht der Fall.
Ebenso ist der Bekämpfungsrichtwert von 20% geschädigter Blattfläche bzw. ein Ei/Larve pro Halm beim Getreidehähnchen
auf unseren Beobachtungsflächen nicht erreicht. Der immer wiederkehrende Regen hat viele Eier und Larven auf den Boden gespült,
daher ist der Druck bisher verhalten.
In den Schutzgebieten sind die Auflagen des IPS plus einzuhalten. Liegt der Befall mit dem Getreidehähnchen in den Schutzgebieten
über der oben genannten Schadschwelle, müssen Sie Rücksprache mit der amtlichen Beratung halten, wenn Sie ein Insektizid
einsetzen möchten.
Mais:
Die Herbizidmaßnahmen können ab sofort, bei entsprechend passenden Witterungsbedingungen, durchgeführt werden. Zur
besseren Verträglichkeit sollte ein Tag Sonnenschein auf die jungen Maispflanzen eingewirkt haben, damit eine dünne Wachsschicht
aufgebaut werden kann, auch sollte in der Maistüte kein Wasser stehen.
In diesem Jahr sind die Winden und Disteln stellenweise schon sehr weit entwickelt. Dies ist positiv für eine gute Wirkstoffaufnahme.
Hier kann einige Tage vor der normalen Herbizidanwendung eine Horstbehandlung z.B. mit Arrat plus Dash oder Mais-Banvel durchgeführt
werden. Handelt es sich nur um Disteln, kann z.B. ein Effigo oder ein zugelassenes Clopyralid haltiges Produkt zum Einsatz kommen.
Rechtliches:
Achten Sie darauf, dass ab diesem Jahr das Produkt Dual Gold nicht mehr im Wasserschutzgebiet angewendet werden darf. Dies gilt auch
für alle sogenannten ogL Gebiete, für die Sie keinen Ausgleich erhalten. Obendrauf verliert das Produkt die komplette Zulassung
und muss in diesem Jahr restlos aufgebraucht werden.
Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.). Dieser Wirkstoff darf nur jedes zweite Jahr auf
der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Keine Anwendungen von Terbuthylazinhaltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Außerhalb
von Wasserschutzgebieten darf Terbuthylazin nur alle drei Jahre mit maximal 850 g Wirkstoff/ha eingesetzt werden.
Wir erinnern an die späte Nmin Probe in Mais in den Wasserschutzgebieten (Problem- u. Sanierungsgebiete)
Sommergerste:
Die Sommergerste schiebt das letzte Blatt bzw. die Grannen/Ähren. Bedingt durch den in diesem Jahr etwas höheren
Infektionsdruck empfehlen wir die Abschlussbe-handlung zeitnah durchzuführen und die Mittelaufwandmenge nicht zu reduzieren. Wie bei
der Wintergerste empfehlen wir den Zusatz von 1,5 Liter/ha Folpan 500 SC.
Bis zum Grannenspitzen kann noch ein ethephonhaltiger Wachstumsregler zugemischt werden.
Sojabohnen:
In der Regel haben die Bodenherbizide gut gewirkt. Kontrollieren Sie trotzdem, ob sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat. Nur bis zum ersten Laubblattstadium der Unkräuter können noch Korrekturen vorgenommen werden. Zum Mitteleinsatz for-dern Sie bitte eine individuelle Beratung an.
Körnererbsen:
Kontrollieren Sie ab sofort Ihre Körnererbsen auf Blattlausbefall. Bei Überschreitung der Schadschwelle empfehlen wir das Produktes Teppeki mit einer Aufwandmenge von 140 g/ha. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 5-10% befallener Pflanzen. Achten Sie in den Schutzgebieten auf die Anlage eines Spritzfensters.